Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin, der Gesetzentwurf werde die Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen “deutlich verbessern”.
Die Gesundheitsministerin hob die Stärkung der ambulanten Pflege, die Aufnahme von Demenzkranken in die Pflegeversicherung und die verbesserten Qualitätskontrollen in Pflegeheimen hervor. Auch die Einrichtung von Pflegestützpunkten und neue Pflegeberater sorgten für mehr Qualität.
Schmidt betonte, sie halte an ihrer Idee des bezahlten zehntägigen Pflegeurlaubs für Angestellte fest. Sie gehe davon aus, dass auch in der Gesellschaft diese Diskussion weiter geführt werde. Der Vorschlag Schmidts war am Widerstand der Union gescheitert.
Der Entwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht nun einen Anspruch auf eine unbezahlte kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage vor, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten gibt es für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
BEITRAG: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent, für Kinderlose auf 2,2 Prozent. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro bringen und die Leistungen bis 2014/2015 absichern, ohne dass die Mindestreserve in Anspruch genommen wird.
DEMENZ: Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro im Jahr. Dieses Geld steht den Betroffenen auch zu, wenn sie lediglich einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben.
DYNAMISIERUNG: Ab 2015 sollen die Pflegesätze im dreijährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.
EIGENVORSORGE: Die gesetzlichen Pflegekassen erhalten die Möglichkeit, private Pflegezusatzversicherungen anzubieten.
EINZELKRÄFTE: Pflegekassen können künftig leichter Verträge mit Einzelpflegekräften abschließen. Bisher war das nur zulässig, wenn die Versorgung nicht durch Pflegedienste gesichert war.
FALLMANAGEMENT: Die Pflegekassen werden verpflichtet, zur besseren Koordinierung der Versorgung ein Fallmanagement anzubieten. Dabei soll ein Ansprechpartner, ein “Pflegeberater”, auf maximal 100 Pflegebedürftige kommen. Dieser soll beispielsweise helfen, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen und auch weitere Hilfen zu begleiten. Gestartet werden soll am 1. Januar 2009.
KONTROLLE: Um die Qualität der Pflege zu verbessern und mehr Transparenz zu schaffen, sollen die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) verständlich aufbereitet und veröffentlicht werden. Pflegeheime sollen alle drei Jahre unangemeldet kontrolliert und nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden.
LEISTUNGEN: Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben. Gestärkt wird vor allem die häusliche Pflege
PFLEGESTÜTZPUNKTE: Um die Angebote für Pflegebedürftige wohnortnah besser zu vernetzen, sollen quartiersbezogene Pflegestützpunkte pro 20.000 Einwohner entstehen. Ermöglichen soll dies ein neuer Vertragstyp, der zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Leistungserbringern geschlossen werden kann. Die Pflegeversicherung leistet eine Anschubfinanzierung von bis zu 45.000 Euro.
PFLEGEZEIT: Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen sechsmonatigen Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu fünfzehn Mitarbeitern. Daneben wird Beschäftigten ein Anspruch auf kurzzeitige unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen eingeräumt, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.
PRIVATE KRANKENKASSEN: Privat Pflegeversicherte dürfen ihre angesammelten Altersrückstellungen beim Kassenwechsel mitnehmen. Auch in der privaten Pflegeversicherung wird es eine Regelung für niedrige Einkommen analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung geben.
REHABILITATION: Für Heime gibt es künftig finanzielle Anreize, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu verbessern. So wird die Einstufung in eine niedrigere Pflegestufe mit einer Prämie von 1536 Euro belohnt.
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(Quelle: ddp)

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