Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende. Bei Kaupthing schien lange Zeit letzteres der Fall zu sein. Doch nun könnte es endlich soweit sein, dass die deutschen Anleger der isländischen Bank endlich zu ihrem Geld kommen und damit aufatmen dürfen.
Kaupthing hat angekündigt, ihre deutschen Kunden demnächst voll zu entschädigen. Die Rückzahlung aller Einlagen inklusive Zinsen bis zum 9. Oktober 2008 (Beginn des Moratoriums) soll so schnell wie möglich vonstatten gehen. So teilt es die Bank selbst auf ihrer Webseite mit.
Aus Regierungskreisen verlautete am Wochenende, dass es “sehr zuversichtliche Signale gibt”, wonach die Bank den deutschen Sparern schon bald ihr Geld samt Zinsen zurückzahlen werde, schreibt auch die Financial Times Deutschland. Die isländische Premierministerin Johanna Sigurdardottir habe demnach erklärt: “Es ist nun klar, dass das Vermögen von Kaupthing ausreicht, um die Konten der deutschen Sparer abzuwickeln.”
Der Prozess, so Kaupthing weiter, habe länger gedauert als ursprünglich geplant. Doch nun seien die meisten Schwierigkeiten gelöst. Monatelang hatte auch ein Zwist der Isländer mit der DZ Bank eine Rückzahlung verhindert. Sie war der Clearingpartner der Kaupthing Bank in Deutschland und hält 55 Mio. Euro der Spareinlagen zurück. Nach Ansicht der Kaupthing Bank hat sie diese zu Unrecht beschlagnahmt, sie müssten für die Rückzahlung an die deutschen Sparer eingesetzt werden.
Mit dieser Sache werden sich die Gerichte wohl noch auseinandersetzen müssen – auf die Auszahlung an die deutschen Anleger soll das jedoch keinen Einfluss mehr haben. Kaupthing-Kunden werden bald Post von der Bank erhalten, die den Rückzahlungsmodus erläutert. Die Kunden können dann ihre Kontaktadresse und Kontodetails ändern.
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Ich habe nur einen Kommentar an den Autor. Es handelt sich nicht um einen Entschädigungsfall. Ein Entschädigungsfall kann nur ein Einlagensicherungsfonds geben. Kaupthing Bank hat Vermögensanteile (Akiva) verkauft und kann somit die Forderungen inklusive Zinsen ihren Kunden zurückzahlen. Dies ist nur möglich, wenn die Geschäftstätigkeit nicht eingestellt ist bzw. eine insolvenz vorliegt. Eine Rückzahlung über die Einlagensicherung wäre zudem erstens über 20.887 € nicht möglich, zudem wären Zinsen verfallen.
ich habe da nur zinsen verloren, das Geld habe ich rechtzeitig zurück gebucht.. wo kann ich mich hinwenden?
danke
malekhh@yahoo.de