Tchibo wird vorgeworfen, unzulässigerweise Versicherungen zu vermitteln. Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WIW) reichte vor einigen Tagen Klage beim Landgericht Hamburg ein, Unterstützung erhält er vom AfW Bundesverband für Finanzdienstleistung, einem Arbeitgeberverband von Vermittlern und Maklern, und dem Informationsdienst “Versicherungstip”.
Die Phalanx der Kläger wendet sich “insbesondere gegen den Vertrieb von Versicherungen über die Internetpräsenz des Unternehmens”. Am Wort “Vertrieb” entspinnt sich die Diskussion, die wesentlich zum Ausgang der Klage beitragen dürfte.
Natürlich darf die Tchibo-Verkäuferin nicht mal locker neben Kaffee und warmen Decken eine Versicherung über die Ladentheke reichen. Insbesondere seitdem die Vermittlerrichtlinie in 2007 Kraft trat, gelten für den Vertrieb von Versicherungen strengere Vorschriften.
Nur ein Tipp
Vertrieb? Nicht bei uns, sagt deshalb Tchibo. “Wir fungieren ausschließlich als Tippgeber und stellen der Asstel Versicherung Werbeplätze bei uns zur Verfügung”, sagt Pressesprecher Andreas Engelmann. Und tatsächlich ist auf den zweiten Blick alles halb so wild. Im Laden wird keine Versicherung verkauft, der Kunde erhält lediglich Flyer, die ihn auf die Tchibo-Internetpräsenz hinweisen.
Dort findet der Interessent allerlei Informationen zu den Versicherungen von Asstel, dem Tchibo-Partner, einschließlich verschiedener Tarifrechner. Der Abschluss erfolgt aber über Asstel, der Kaffeeröster erhält nach eigener Aussage auch keine Kundendaten.
Die Geschichte ist auch eher kalter Kaffee als frische Bohne. Tchibo betreibt die Zusammenarbeit mit Versicherern so lange wie kein anderes Einzelhandelsunternehmen. Im Jahr 2002 ging die Riester-Rente (ironisch: Röster-Rente) tatsächlich noch in den Filialen noch über die Theke, später dann erfolgte die Präsentation nur durch Produktpartner über das Internet.
Dass die Kläger gerade jetzt gegen die Einzelhandelskette vorgehen, hat mit der gesteigerten Aufmerksamkeit für Verbraucherschutzthemen zu tun. Niemand dürfe “unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft im großen Stil Versicherungen an Endverbraucher vermitteln”, argumentiert Viola Huber, Geschäftsführerin des WIW.
Hoffnung schöpfen der WIW und seine Mitstreiter aus einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom vergangenen Jahr, wie AfW-Vorstand Norman Wirth sagt. Doch ob daraus eine Analogie zu konstruieren ist, bleibt zweifelhaft. Die Richter kritisierten damals eine Aktion von REWE und der ARAG. Märkte der REWE-Gruppe hatten Kinderunfallpolicen des Düsseldorfer Versicherers angeboten, die der Kunde direkt an der Kasse bezahlen und somit abschließen konnte. Nichts davon bei Tchibo.
tr

Das hat ja schon einmal nicht funktioniert. Warum sollte es jetzt gelingen?
Die können Kaffe rösten und alle wissen es. Grüße Harald Carl