Das zeigt ein Blick auf die ADAC-Prozesskosten-Übersicht.
Besonders bemerkenswert: Bis zu einem Streitwert von 3000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile höher als der Streitwert selbst.
Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich jeweils nach dem Streitwert des Falles.
Mehrwertsteuer treibt Prozesskosten in die Höhe
Grund für die hohen Prozesskosten sind laut ADAC unter anderem die im Sommer 2004 erhöhten Vergütungen für Rechtsanwälte sowie die zum 1. Januar dieses Jahres gestiegene Mehrwertsteuer.
Gerichtskosten sind zwar umsatzsteuerneutral, bei den Anwaltsgebühren schlägt die erhöhte Mehrwertsteuer aber voll durch.
Rechtsschutzversicherung sinnvoll
Weil erfahrungsgemäß gerade Autofahrer oft in Situationen kommen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen, rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen.
Allerdings solle man vor der Unterschrift unter einer Police Vergleichsangebote einholen, um Prämien und Leistungen sorgsam abwägen zu können, empfiehlt die “Verbraucherzentrale Nordhrein-Westfalen”.
Kostenlose Leistungsvergleiche und weitere Informationen zu den Themen Rechtsschutzversicherung bietet aspect-online.de.
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(Quelle: ddp)

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