Kfz-Versicherung: Vorsicht beim Verkauf des eigenen Autos
07. Februar 2007
Ein fataler Irrtum, der teuer werden kann: Verkauft man sein Auto, endet damit nicht automatisch der Versicherungsvertrag. Als Verkäufer eines Gebrauchtwagens kann man die eigene Versicherung gar nicht kündigen.
“Dies kann nur der Käufer oder dessen Versicherung tun.”, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin die Rechtslage.
Der Käufer tritt mit dem Kauf des Fahrzeuges in die Rechte und Pflichten des laufenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein. Der Käufer kann den Vertrag weiterlaufen lassen oder binnen eines Monats kündigen und einen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen.
Man sollte als Verkäufer darauf achten, dass der Versicherer möglichst bald über den Verkauf informiert wird. Andernfalls läuft der Verkäufer Gefahr, dass er bis zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres für die Prämie haftbar gemacht wird. Er kann in diesem Fall jedoch vom Käufer die an den Versicherer gezahlte Versicherungsprämie anteilig ab dem Zeitpunkt der Übergabe zurückfordern.
Die sichere Alternative skizziert Versicherungsfachmann Schweda: “Den Wagen abmelden und den Käufer bitten, zur Übergabe ein Kurzzeitkennzeichen mitzubringen. Dies bekommt er gegen Vorlage eines Versicherungsnachweises bei jeder Zulassungsstelle.”
Zudem sollte jeder Verkäufer im eigenen Interesse im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit und das Datum, wann das Fahrzeug dem Käufer übergeben wurde, notieren. Das schützt vor ungerechtfertigten Regressforderungen und Bußgeldern. “Setzen Sie eine Frist, in der das Auto umgemeldet werden muss”, empfiehlt Schweda, und “melden Sie den Verkauf umgehend der zuständigen Zulassungsbehörde.”
Informationen und Vergleichsmöglichkeiten zum Thema Kfz-Versicherungen bietet aspect-online.de.
(Quelle: ddp)
Artikel gespeichert unter: Autoversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsprechung, Versicherung
Sie können ihn jetzt drucken
, weiterempfehlen
, twittern oder ein Lesezeichen setzen:









Trackback diesen Artikel