Wenn bei einem Unfall unklar ist, wer schuld ist oder die Schuld bei mehreren Verkehrsteilnehmern liegt, kommt es oft zu einer sogenannten Haftungsteilung. Doch nur etwa 2-3 Prozent dieser komplizierten Unfallstreitigkeiten werden von einem Gericht entschieden.
Die restlichen Problemfälle versuchen die Beteiligten selbst oder mit Hilfe ihrer Anwälte und Versicherungen zu regeln. Eine Haftungsteilung wird immer dann notwendig, wenn mehrere Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht haben; das kommt zum Beispiel dann vor, wenn der eine an einer Kreuzung die Vorfahrt missachtet hat, der andere aber auch viel zu schnell unterwegs war. Ebenso ist die Lage auf der Autobahn, wenn der eine auf der linken Spur mit ungefähr 190 km/h angeschossen kommt und vor ihm ein Fahrzeug mit “normalem Tempo” ausschert, um zu überholen. Der schnellere Fahrer kann dann oft nicht mehr bremsen und es passiert ein Auffahrunfall. Im Normalfall wäre nur derjenige schuld, der ohne richtig zu schauen auf die andere Spur gezogen ist, da aber der andere unberechenbar (zu) schnell gefahren ist, trägt auch er eine gewisse Mitschuld.
Generell gilt: Immer die Polizei einschalten und keine Schuldeingeständnisse am Unfallort machen. Auch sonst sollte man bei komplizierter Sachlage keine Aussagen zum Unfallhergang machen, bevor nicht der Anwalt eingeschaltet und konsultiert wurde. Denn mit Hilfe eines Anwalts können in eventuellen späteren Verfahren die Umstände besser beschrieben werden und man schützt sich vor falschen oder überzogenen Strafen.
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(Quelle: ddp)

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