Kategorisiert | Krankenkasse

Krankenkassen machen Milliarden-Gewinn

Veröffentlicht am 11. März 2010

Auf den ersten Blick passt das nicht zusammen: Klamme Krankenkassen müssen nach und nach Zusatzbeiträge erheben und machen dann plötzlich satte Gewinne. Doch es ist in der Tat so, dass die gesetzlichen Kassen nach den vorliegenden vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2009 einen Überschuss von rund 1,1 Milliarden Euro verzeichnen. Den Einnahmen in Höhe von 171,9 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 170,8 Milliarden Euro gegenüber, wie das Bundesgesundheitsministerium berichtete.

Die Überschüsse helfen laut Ministerium insbesondere den Krankenkassen, die ihren Entschuldungsprozess erst Ende 2007 bzw. Ende 2008 abgeschlossen hatten und nunmehr erstmalig wieder zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit notwendige Rücklagen aufbauen konnten. Insgesamt gesehen habe sich die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen somit weiter stabilisiert. Allerdings sei sowohl die Überschussentwicklung in 2009 als auch die Höhe der Finanzreserven bei den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich verteilt.

Gesundheitsfonds hat Milliarden-Defizit

Für den Gesundheitsfonds ergebe sich ein Defizit in Höhe von 2,48 Milliarden Euro. Dies resultiere aus den auf das Jahr 2009 entfallenden Einnahmen von rund 164,51 Milliarden Euro und den Ausgaben für 2009 in Höhe von 166,99 Milliarden Euro.

In der Summe der Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen und des Defizits des Gesundheitsfonds verbleibe somit für die GKV insgesamt ein Defizit von 1,4 Milliarden Euro, das insbesondere als Folge der konjunkturellen Entwicklung zu sehen ist. Eine endgültige finanzielle Bilanz der GKV für das Startjahr des Gesundheitsfonds kann erst Ende Juni 2010 nach Vorliegen der Jahresrechnungsergebnisse der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds gezogen werden.

Mit der voraussichtlichen Finanzentwicklung 2010 wird sich der Schätzerkreis auf Basis der Finanzdaten 2009 im Frühjahr unter Berücksichtigung der bis dahin aktualisierten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten erneut befassen. In der letzten Sitzung im vergangenen Jahr waren die Experten aufgrund der ungünstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen bei sich fortsetzender Ausgabendynamik von einem Defizit in Höhe von rund 7,9 Milliarden Euro für das Jahr 2010 ausgegangen. Vor dieser Ausgangsperspektive stand die gesetzliche Krankenversicherung zu Beginn der neuen Legislaturperiode.

Daraus hat die neue Bundesregierung schnell die notwendigen Konsequenzen gezogen. Durch das “Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz”, das der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche abschließend beraten hat, erhält die gesetzliche Krankenversicherung im schwierigen Jahr 2010 einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,9 Milliarden Euro zum Ausgleich von krisenbedingten Einnahmeausfällen.

Bundeszuschuss für Notfälle geplant

Dieser Zuschuss ergänze den Angaben des Gesundheitsministeriums zufolge den bereits bisher vom Gesetzgeber vorgesehenen Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Krankenkassen, der von 2009 bis 2010 von 7,2 Milliarden Euro auf 11,8 Milliarden Euro ansteigen wird. Im Jahr 2010 stünden den Krankenkassen mit der zusätzlichen Übernahme der krisenbedingten Einnahmeausfälle damit Steuermittel in Höhe von insgesamt 15,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund dürfte sich das bislang erwartete Defizit im Jahr 2010 in etwa halbieren.

Viele Krankenkassen hatten nach der Entscheidung der Bundesregierung über den höheren Bundeszuschuss bereits angekündigt, auch in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge erheben zu wollen. Häufig können auch die Finanzreserven der Kassen, dort wo sie über die gesetzliche Mindestreserve hinausgehen, zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen eingesetzt werden. Auch durch geeignete Fusionen können wirtschaftlichere Versicherer entstehen. Gab es Ende 2008 noch 215 Kassen, so ist die Zahl bis heute auf 169 Kassen gesunken. Weitere Fusionen sind bereits beschlossen bzw. angekündigt, in vielen Fällen laufen Fusionsverhandlungen.

Einige Kassen haben in den letzten Wochen Zusatzbeiträge beschlossen und damit eine Finanzierungsoption genutzt, welche von der Großen Koalition ausdrücklich so vorgesehen war. Durch den höheren Bundeszuschuss können aber Zusatzbeiträge oberhalb des gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerts von monatlich acht Euro in aller Regel vermieden werden. Dabei sind die Kassen gefordert, vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven im gesamten Ausgabenbereich auszuschöpfen, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.

min

Kommentar hinterlassen

(erforderlich)