
Der GKV-Spitzenverband fordert vermeintlich nicht gewährte Rabatte von Generikaherstellern ein. Namen einzelner Unternehmen nennt er nicht. Foto: obs/GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG
Streit unter den verschiedenen Parteien im Gesundheitswesen sind wir gewohnt. Nun bringen die Krankenkassen wieder einmal schwere Geschütze in Stellung. Betrug werfen sie den Pharmaherstellern vor und verlangen 250 Millionen Euro zurück. Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” berichtet, einige Hersteller würden den Krankenversicherungen zustehende gesetzliche Abschläge auf den Herstellerpreis durch eine fehlerhafte Kennzeichnung ihrer Arzneimittel verweigern. Den Kassen seien dadurch bisher rund 250 Millionen Euro entgangen.
Deshalb habe deren Spitzenverband allen Krankenkassen schriftlich empfohlen, sofort zu handeln und die entgangenen Beträge gegen Apothekenrechnungen aufzurechnen, schrieb die Zeitung. Die Apotheker sollten sich wiederum bei den Herstellern schadlos halten. “Wir haben lange genug versucht, die Probleme direkt mit den Pharmaherstellern zu lösen, damit die Apotheken nicht mit in die Auseinandersetzung hineingezogen werden. Aber den Krankenkassen bleibt leider kein anderer Weg”, erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in einer Meldung.
Einige Hersteller reagieren, andere weigern sich
Hintergrund des Streits ist dem Blatt zufolge eine 2006 eingeführte Regelung, nach der Hersteller von Nachahmerpräparaten – sogenannten Generika – neben dem allgemeinen Preisabschlag von derzeit sechs Prozent den Kassen weitere zehn Prozent auf ihren Produktpreis nachlassen müssen. Ausnahmen von der Regel haben Pharmaverbände, Apotheker und Kassen in einem Leitfaden gemeinsam festgelegt.
Die Kassen werfen den Herstellern aber vor, sich nicht an die Auslegung zu halten. Mitte März 2009 startete der GKV-Spitzenverband eine systematische Überprüfung, aufgrund welcher Angaben Hersteller sich vom Rabatt befreien lassen. Bei 1.500 Arzneimitteln von etwa 100 Herstellern reklamierte er unplausible Kennzeichnungen.
Einige Hersteller haben daraufhin nach Angaben des Verbandes reagiert und ihre Deklarierung umgestellt. Sie gewähren nunmehr, auch für zurückliegende Anspruchszeiträume, den Generikaabschlag. Andere Unternehmer weigern sich nach wie vor, eine Änderung der vom Abschlag befreienden Kennzeichen vorzunehmen. “Eine Verweigerung von einigen Arzneimittelherstellern, den gesetzlich zustehenden Generikaabschlag zu leisten, ist nicht hinnehmbar “, so Johann-Magnus von Stackelberg.
ddp/tr

Generika dominieren den patentfreien Markt
Im 1. Quartal 2010 hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne Berücksichtigung der Patientenzuzahlungen und der Rückflüsse aus Arzneimittelrabattverträgen netto rund 3 Mrd. Euro für patentfreie Arzneimittel ausgegeben. Auf Generika entfiel ein GKV-Umsatz von 2,04 Mrd. Euro. Ihr Umsatz wuchs um 1,3 Prozent, während ihr Absatz um 0,9 Prozent zurückging. Der Umsatz der patentfreien Erstanbieterprodukte schrumpfte hingegen um 11 Prozent, ihr Absatz sank sogar um 12,1 Prozent.