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Krankenversicherung: Wie viel Steuern Sie zukünftig sparen

Veröffentlicht am 04. Juni 2009

Der Finanzausschuss des Bundestages hat dem Bürgerentlastungsgesetz am Mittwoch vergangener Woche seinen Segen gegeben. (siehe Bericht) Wer Beiträge in die gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlt, kann sich freuen. Diese Kosten sollen zukünftig komplett steuerlich absetzbar sein. Wie hoch die Steuerersparnis ist, das hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) berechnet.

Krankenversicherung - Bund der Steuerzahler

Quelle: BdSt

Die Musterrechnung bezieht sich auf einen Single, der gesetzlich krankenversichert ist.

Von der Erhöhung des steuerlichen Freibetrages für Vorsorgeaufwendungen profitieren Bezieher geringer Einkommen. Ein Single mit einem Bruttojahresgehalt von 18.000 Euro kann seine Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 1.600 Euro absetzen. Zusätzlich hat er bis zur Grenze von 1.900 Euro noch knapp 300 Euro Spielraum, um weitere Zahlungen an Versicherungen abzusetzen.

Ab einem Jahresgehalt von 21.600 Euro übersteigen die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegekasse die Freigrenze von 1.900 Euro. D.h. der Steuerzahler kann keine weiteren Vorsorgeaufwendungen mehr geltend machen.

“Die Große Koalition verkauft die steuerlichen Änderungen zu Unrecht als Steuergeschenk.” Mit diesen Worten gießt übrigens Karl Heinz Däke, der Präsident des BdSt, etwas Wasser in den Wein, den CDU/CSU und SPD gerade ausschenken. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Gesetzesänderung angemahnt.

tr

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