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Krankheitskosten bei einer Berufsgeigerin

Veröffentlicht am 05. August 2011

Die Ausgaben für die Behandlung einer Krankheit können als Werbungskosten voll absetzbar sein, wenn sie einen beruflichen Anlass haben. So hat das Finanzgericht Sachsen die
Schulterschmerzen einer Berufsgeigerin mit anhaltenden Spannungen, Funktionsstörungen und einer schmerzbedingten Fehlhaltung der Wirbelsäule als Berufskrankheit anerkannt (Az. 5 K 435/06). Die Kosten für eine therapeutische Behandlung und gymnastische Übungen sind damit als beruflich veranlasste Krankheitskosten steuerlich voll absetzbar.

Der Vorteil für die Betroffene: Werden die Ausgaben als Werbungskosten anerkannt, sind sie komplett absetzbar. Ansonsten werden Krankheitskosten nur dann anerkannt, wenn sie über der Zumutbarkeitsgrenze liegen. Die kann bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen.

dapd

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