Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte vergangene Woche ein Moratorium über die Noa-Bank verhängt. Die Kunden sind verunsichert, weil sie nicht an ihr Geld herankommen. Viele von ihnen überlegen, ob sie einen der Anwälte nehmen sollen, die derzeit Mandate einwerben. Andere suchen Hilfe bei Anlegerschutzvereinen, hinter denen sich zum Teil Anwaltskanzleien verbergen. Dafür Geld auszugeben, ist aber derzeit überflüssig.
Bis zu 50.000 Euro sind die Einlagen über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. An sie richten Sparer ihre Forderungen, wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt. Zur Begleichung hat sie im Normalfall 20 Tage Zeit. “Kunden, die unterhalb dieser Grenze liegen, müssen sich jetzt überhaupt keine Gedanken machen”, sagt Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Die EdB schreibt die Kunden von sich aus an. Ben Fischer, BaFin-Pressesprecher ergänzt zu dem Ablauf der Entschädigung: “Dazu braucht man in der Regel keinen Rechtsanwalt.”
tr

Anmerkung:
Bis zum 31.12.2010 beträgt die Frist noch 3 Monate, erst danach gilt die 20-Tage-Frist.