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Lehman-Zertifikate: Hamburger Sparkasse will keinen Schadensersatz zahlen

Veröffentlicht am 15. Januar 2010

Der juristische Streit zwischen zwei Anlegern und der Hamburger Sparkasse (Haspa) um den Erwerb von Lehman-Zertifikaten geht in die nächste Runde. In den beiden Schadensersatzprozessen verhandelt das Hanseatische Oberlandesgericht über die Berufungen der Haspa gegen die Urteile des Landgerichts. Die Kammer hatte die Sparkasse am 23. Juni und 1. Juli vergangenen Jahres zu Schadensersatz gegenüber den Anlegern verurteilt.

Der Kläger im ersten Verfahren hatte im Dezember 2006 auf Empfehlung einer Haspa-Kundenberaterin Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers erworben. Nach der Lehman-Insolvenz im September 2008 forderte der Geschädigte eine Rückerstattung seiner Einlagen in Höhe von 10.100 Euro einschließlich des Ausgabeaufschlags. Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt (Az. 310 O 4/09).

Die Haspa hatte nach Auffassung der Richter den Kläger bei der Beratung nicht über die fehlende Einlagensicherung, die Höhe ihrer Gewinnmarge sowie ihr eigenes wirtschaftliches Risiko beim Absatz des Zertifikats aufgeklärt.

Gericht: Sparkasse habe Pflicht verletzt, Kundin aufzuklären

Auch im zweiten Fall war einer Anlegerin vom Landgericht Hamburg Schadensersatz für ihre nun wertlosen Lehman-Zertifikate über ebenfalls 10.100 Euro zugesprochen worden (AZ: 325 O 22/09).

Hier hatte die Sparkasse laut Gericht ihre Pflicht verletzt, die Kundin bei der Anlageberatung im Oktober 2007 über die Handelsspanne aufzuklären, die die Haspa einstreichen würde, wenn die Klägerin diese Zertifikate kaufte.

Damit sei es der Kundin nicht möglich gewesen zu beurteilen, ob die Bank sie allein kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eigene Umsatzinteresse berate, so das Urteil
des Landgerichts.

ddp

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