Mit dem Auto in den Urlaub – aber bitte ohne Knollen

Veröffentlicht am 04. April 2012

Ostern steht vor der Tür und viele nutzen die freien Tage für einen Erholungstrip ins Ausland. Ist mit dem Auto die Grenze überfahren, geistern bei manchen Fahrern viele Fragen durch den Kopf: Welche Höchstgeschwindigkeiten sind vorgeschrieben? Wie hoch sind die Bußgelder? Hätte ich doch die grüne Versichertenkarte mitnehmen sollen? Wo liegt die Promillegrenze?

So gelten in allen europäischen Reiseländern andere Tempolimits als in Deutschland. Auch gibt es in einigen Staaten eine ganzjährige Lichtpflicht am Tage und Warnwesten sind spätestens im Pannenfall Pflicht, teilweise auch für den Beifahrer. Alkohol am Steuer ist überall ein “No-Go” und wird hart bestraft. Nur bei der grünen Versichertenkarte geht es lockerer zu.

Es herrscht Lichtpflicht

Hierzulande, in Frankreich und in der Schweiz gibt es nur eine Empfehlung für Autofahrer, am Tage mit Licht zu fahren. Doch in den meisten anderen europäische Staaten ist es Pflicht, zu jeder Tageszeit die Scheinwerfer einzuschalten.

Eine solche Lichtpflicht gibt es unter anderem in Dänemark, Polen, Slowenien, Tschechien und Kroatien. In Italien ist die Beleuchtung erst auf Autobahnen und Landstraßen vorgeschrieben. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Italien: Alkohol am Steuer – Auto weg

Im Urlaub darf es im Restaurant schon mal ein Gläschen mehr sein. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich allerdings dann nicht mehr hinters Steuer setzen. In den meisten Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5. In Österreich müssen Alkoholsünder mit mindestens 300 Euro Strafe rechnen. Die Höchststrafe für Alkohol beginnt in der Alpenrepublik bei mehr als 1,6 Promille. Dann werden Geldstrafen bis zu 5.600 Euro fällig.

Fährt man in Dänemark alkoholisiert Auto, kann das Bußgeld bis zu einem Monatsverdienst betragen. In Frankreich zahlen Zecher für Alkohol am Steuer mindestens 135 Euro. In Italien werden sogar des Öfteren Autos von Alkoholsündern ersatzlos konfisziert und versteigert.

Raser werden im Ausland hart bestraft

Im Geschwindigkeitsrausch durch die Departements Frankreichs? Auf der Autostrada in Italien drängeln? Ungeduldige müssen im europäischen Ausland tief in die Geldbörse greifen. In Frankreich werden Fahrer bereits ab 20 Stundenkilometer über dem Tempolimit mit 90 Euro zur Kasse gebeten. Bei mehr als 50 Stundenkilometer fordert die französische Polizei bis zu 1.500 Euro ein. In Italien müssen Raser für 20 Stundenkilometer über der zulässigen Geschwindigkeit mindestens 155 Euro bezahlen. Fährt man über 50 Stundenkilometer zu schnell geht es ab 390 Euro los. Übrigens, sehr teuer ist hier das Telefonieren mit Handy am Steuer – 155 Euro werden dann fällig.

Wer in den Niederlanden und Dänemark mit 20 Stundenkilometer zu schnell geblitzt wird, muss mit einer Geldstrafe zwischen 70 Euro und 270 Euro rechnen. Mit 50 Stundenkilometern über Tempolimit, werden Raser mit nicht weniger als 300 Euro zur Kasse gebeten. In Kroatien werden mit mehr als 50 Stundenkilometer über dem erlaubten Tempolimit 670 Euro fällig.

Grüne Versichertenkarte und Warnwesten

Die internationale grüne Versicherungskarte ist nur noch in sehr wenigen europäischen Ländern vorgeschrieben. So reicht schon bei einem Unfall Ihr Autokennzeichen als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Dennoch ist es ratsam, den grünen Zettel auf Reisen mit dabei zu haben. Die Karte hilft bei der Verständigung am Unfallort und trägt zu einer reibungslosen Schadenabwicklung bei.

Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) wird beim Verlassen des Autos in Unfall- oder Pannensituationen nicht nur empfohlen, sondern ist in vielen Urlaubsländern zwingend vorgeschrieben. Ansonsten droht eine Geldstrafe. In Frankreich können da schonmal 90 Euro fällig werden. Da die wenigsten alleine per Auto verreisen, sollte auch für den Beifahrer vorsichtshalber eine Warnweste bereit liegen.

Ungeliebte Urlaubsmitbringsel

Seit 2010 kann der Urlaubsknollen aus anderen EU-Staaten in Deutschland eingefordert werden. Der ADAC gibt dazu an, dass Geldstrafen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro eingemahnt werden können. Geprüft und vollstreckt wird dies durch das Bundesamt für Justiz, das das entsprechende Ersuchen des jeweiligen EU-Mitgliedslandes bearbeitet.

Zur Beruhigung: Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte aus dem Ausland werden in Deutschland nicht vollstreckt. Verkehrssünder kommen da mit einem blauen Auge davon, solange der nächste Urlaub nicht wieder ins gleiche Land geht. Denn bei jeder Wiedereinreise droht durch eine Verkehrskontrolle Ungemach. Wenn dann eine Strafe noch offen ist, wird es meist sehr bitter. Im günstigsten Fall geht es unter polizeilicher Begleitung zum nächsten Geldautomaten. Verkehrsrechtliche Infos zum Urlaubsziel erhalten Sie über den ADAC und über die Reisehinweise des Auswärtigen Amts.

gg

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