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Mopedkennzeichen sind ab 1. März grün

Veröffentlicht am 30. Januar 2010

Am 1. März beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-Coburg aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist. Ab etwa 50 Euro gibt es die Haftpflicht, Jugendliche zahlen meist etwas mehr wegen des höheren Unfallrisikos. Für eine Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 150 Euro) sind ab 40 Euro einzuplanen.

Aus Blau wird Grün, die Farbe der Mopedkennzeichen wechselt jährlich. Foto: HUK-COBURG

Aus Blau wird Grün, die Farbe der Mopedkennzeichen wechselt jährlich. Foto: HUK-Coburg

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