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Münchner Rück muss für Unfallschiff zahlen

Veröffentlicht am 18. Januar 2012

Münchner Rück muss für Unfallschiff zahlen

Die beiden großen Rückversicherer Münchner Rück und Hannoversche Rück müssen für Schäden zahlen, die bei der Havarie des Kreuzfahrtschiffes “Costa Concordia” (im Bild ein anderes Schiff)  entstanden sind. Doch sie kommen insgesamt mit einem blauen Auge davon, wie boerse.ard.de berichtet. Der Münchner Konzern spricht von eigenen Belastungen im “mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich” für die Schiffskasko, die Hannoveraner rechnen insgesamt mit Schadenzahlungen von mehr als zehn Millionen Euro. Beide Versicherer müssen sowohl für Kaskoschäden am Schiff als auch für Haftpflichtansprüche Dritter eintreten.

Damit die finanziellen Folgen einer solchen Katastrophe auf See wenigstens finanziell aufgefangen werden, treten die Kasko- sowie die Haftpflichtversicherung eines Schiffs ein. Sie kommen für die Schäden am Schiff, Bergungskosten und Haftpflichtansprüche, die beispielsweise geschädigte Passagiere und die Hinterbliebenen der Todesopfer geltend machen auf.

Versicherer bilden Pools für Großrisiken

Volker Bergeest, Experte beim weltweit führenden Transportversicherer, Allianz Global Corporate & Specialty erläutert gegenüber Allianz.com, dass ein Schiff genauso versichert sein muss wie ein Auto. Seit Jahrhunderten gibt es Kasko- und Haftpflichtversicherung für Schiffe.

Die Versicherer sind auf solche Unglücke vorbereitet. Alle denkbaren Schadenszenarien werden in der Theorie durchgespielt. Denn heutzutage stehen riesige Summen auf dem Spiel. So kann ein Kreuzfahrtschiff der neuesten Generation bis zu einer Milliarde Euro kosten, so Bergeest. Solche Großrisiken sind für die Versicherer meistens nur in einem Versicherungskonsortium zu schultern.

Für die Haftung gegenüber Dritten unterstützen sich die Schifffahrtsunternehmen über sogenannte Protection & Indemnity Clubs. Dies sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, über die die Kreuzfahrtbetreiber den Haftpflichtschutz selbst organisieren. Jedes Unternehmen zahlt ein und Schäden werden dann aus dem gemeinsamen Fonds ausgeglichen.

Reiseabbruch für Kreuzfahrt lässt sich versichern

Auch Urlauber können sich während einer Kreuzfahrt absichern. Nach dem Baukastenprinzip enthalten spezielle Schiffsreisepolicen eine ganze Bandbreite von Leistungen. Sie bieten den Schutz einer Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Notfall-Versicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung  und einer Reisegepäckversicherung. Aber nicht alle Leistungen sind zu empfehlen. Im Falle einer Schiffshavarie steht ohnehin die Haftpflichtversicherung der Reederei für alle Schadenersatzansprüche letztendlich ein.

Eine Reiserücktrittsversicherung ergibt mindestens bei teuren Kreuzfahrten Sinn. Sie versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Kunden ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Dazu zählen eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall oder eine Schwangerschaft.

Ob der Urlaub auch wirklich schön wird, ist generell nicht versicherbar. Doch können Urlauber zumindest den Versicherungsschutz auf Ereignisse ausdehnen, die sie zwingen ihre Reise vorzeitig abzubrechen. Versichert ist dabei, was auch in der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist, nur  behalten die versicherten Ereignisse auch noch nach Antritt des Urlaubs ihre Gültigkeit.  Je nach Zeitpunkt ist sogar mit der vollen Erstattung des Reisepreises zu rechnen. Auch die Kosten der außerplanmäßigen Rückreise werden bei manchen Anbietern bis zu einem gewissen Grad erstattet. Für Mehrkosten wird ein Darlehen gewährt.

Unfall nicht für den Urlaub allein absichern

Enthält die Schiffreiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Versicherte bei einem Unglück  Beistandsleistungen. Hierunter fallen Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei einem Unfall, die je nach Versicherer bis zu einem bestimmten Betrag übernommen werden. Ein weiterer Baustein ist die Reisegepäckversicherung. Sie ist aber nach Ansicht von Verbraucherschützern unnötig. Wenn man so auf sein Gepäck aufpasst, wie es die Versicherung vorschreibt, wird man vermutlich ohnehin nicht mehr bestohlen.

Die Reiseunfallversicherung zahlt, wenn Kunden durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Reisekrankenversicherung versichert medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Urlaubs eintreten. Sinnvoller ist jedoch eine allgemeine Unfallversicherung, die zu Hause und auf Reisen in allen Lebenslagen gilt.

Gregor Glomb, Foto: Aliaksander Vukolau (Fotolia.com)

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