In den Überschwemmungsgebieten entlang der Neiße beseitigen die Menschen die Schäden des Hochwassers. Viele der betroffenen Hausbesitzer und Bewohner fragen jetzt bei ihren Versicherern nach, ob und wie die Schäden abgesichert sind. Gesellschaften wie die Sparkassenversicherung Sachsen haben eigene Notfall-Hotlines eingerichtet.
Wieder liegt das Augenmerk auf der Elementarschadenversicherung – wie schon beim Elbe-Hochwasser 2002. Eine Überschwemmung zählt zu den Elementarschäden, sie sollte in die Hausratversicherung und in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein. Der Ärger mit dem Wasser bleibt, aber wenigstens werden dann die Verwüstungen bezahlt. Die meisten Anbieter verlangen eine Selbstbeteiligung – entweder ein Prozentsatz vom Schaden (etwa 10 Prozent) oder eine fixe Summe. Der Eigenanteil variiert teilweise je nach Gefährdungsgrad der Region.
Starkregen – eine unterschätzte Gefahr
Doch Hochwasser bedeutet, dass ein Gewässer über die Ufer tritt. Im Gebiet um Zittau richtete dagegen Oberflächenwasser viele Schäden an, das wegen der Regenmassen schlicht nicht mehr abfließen konnte. Dann handelt es sich um den so genannten Starkregen und es hilft unter Umständen noch nicht einmal die Elementarschadenversicherung. Starkregen und auch Rückstau – wenn Wasser aus der Kanalisation in den Keller läuft – gehören zwar bei den meisten Anbietern zum normalen Deckungsumfang des Elementarschutzes, aber noch nicht bei allen. Es gibt Gesellschaften, die den Schutz bei Starkregen nur als optionalen Baustein in das Elementar-Paket einbauen.
Die Erfahrung zeigt, dass nach einer Flut viele Bewohner des betroffenen Gebietes, die bisher noch keine Elementardeckung in die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen hatten, nun die Versicherungsvermittler geradezu überrennen. Die Versicherer fragen bei Überschwemmungen meist, ob es in den vergangenen 10 Jahren Vorschäden gegeben hat. Wer also jetzt das Wasser im Haus hatte, dessen Chancen, Versicherungsschutz zu erhalten, stehen schlecht. Immerhin erkären mehrere Versicherer, dass alle Fälle einzeln geprüft würden und eine Anfrage sich trotzdem lohne.
Branchenverband: Fast alle Gebäude versicherbar
Leichter bekommen die Opfer von Starkregen eine Elementarschadendeckung. Die Bedingungen der Debeka zum Beispiel besagen, dass mindestens 25 Liter Regen pro Quadratmeter in einer Stunde oder mindestens 35 Liter Regen pro Quadratmeter in sechs Stunden als Versicherungsfall gelten. Weil große Wassermengen überall niedergehen können, gibt es noch keine Zoneneinteilung wie beim Hochwasser. “Es gibt da keinen direkten Zusammenhang zwischen Vorschäden und Versicherbarkeit”, sagt Gertrud Aringer, Pressesprecherin der Sparkassenversicherung Sachsen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass nur 26 Prozent aller Häuser und 15 Prozent aller Haushaltseinrichtungen in Deutschland gegen Elementarschäden versichert sind. Dabei seien 98,5 Prozent problemlos versicherbar.
tr

Ich brauch das für reli ;D