Viele Menschen stehen einem “Knöllchen” oder sonstigen Vorwürfen im Straßenverkehr oder in anderen Bereichen gelassen gegenüber, denn “die Rechtsschutzversicherung wird es schon richten”. Irrtum.
Wer so denkt, tappt oft schnell in eine Falle, denn “nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Besonderheiten der Rechtsschutzversicherung” ist zu achten, so die Stiftung Warentest.
Oftmals finden sich in den einzelnen Klauseln oder im Kleingedruckten Details, die von den Standardbedingungen abweichen, da die Rechtsschutzversicherer aufgrund der Vertragsfreiheit im Versicherungsrecht ihre Tarife und Bedingungen eigenverantwortlich gestalten können.
Generell jedoch gibt es folgende Vergehen zu beachten, für deren Aufklärung eine Rechtsschutzversicherung im Regelfall nicht eintritt:
- Im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes ist dies einmal die Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsvertrages, hierzu gehören beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.
- Wenn die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht fristgerecht gezahlt wird oder die Folgeprämie nicht nach der ersten Mahnung entrichtet wird, ist die Rechtsschutzversicherung ebenfalls leistungsfrei.
- Wenn letztendlich eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat erfolgt, entfällt der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung ebenso.
- Auch für Ordnungswidrigkeits- oder Verwaltungsverfahren wegen Missachtung eines Park- oder Halteverbots besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Vor allem was Bußgeldverfahren betrifft sollte man vorsichtig sein und überdenken, ob es wirklich den Beistand der Rechtsschutzversicherung bedarf. Denn ist das Verhältnis von Bußgeld und Verteidigerkosten unverhältnismäßig (wie zum Beispiel bei einem Bußgeld von 20 Euro und Verteidigerkosten von 500 Euro) liegt ein Fall von Mutwilligkeit vor und der Versicherungsschutz entfällt wiederum.
Bei Rechtsschutzversicherungen sollte man also immer genau auf die einzelnen Vertragsklauseln achten und im Bedarfsfall den Anspruch auf Rechtsschutzversicherung genau überprüfen.
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