Jetzt gibt es Gewissheit. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meldet, hat sie gestern beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Noa Bank gestellt. Die Prüfung durch die Finanzmarktwächter hatte ergeben, dass das Geldinstitut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Folglich stellte die BaFin auch den Entschädigungsfall fest.
Die meisten Kunden dürfte diese Nachricht erleichtern, denn eigentlich hätte die Aufsichtsbehörde für diesen Schritt bis zu sechs Wochen Zeit gehabt. Nun beginnt das Prozedere, an dessen Ende sie ihr Geld wieder erhalten. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) schreibt die Betroffenen an und zahlt Einlagen bis 50.000 Euro aus.
Ein kleiner Teil von etwa 100 Kunden hatte mehr als 50.000 Euro angelegt. Für sie wird es kritisch, denn die gesetzliche Einlagensicherung tritt oberhalb der Grenze nicht ein. Dem freiwilligen Sicherungsfonds der Banken, der auch über die Grenze hinaus Guthaben entschädigt, war die Noa Bank nicht beigetreten. Die staatliche Garantie, der so genannte Merkel-Rettungsschirm, greift für sie ebenfalls nicht, wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat.
Die Noa Bank hatte mit günstigen Konditionen für Tages- und Festgeldkonten knapp 300 Millionen Euro eingeworben. Derzeit liegen noch etwa 172 Millionen Euro von etwa 14.000 Anlegern bei dem Geldhaus.
tr
