Wieder ein Urteil zu Schrottimmobilien und die beklagte Bank muss wegen arglistiger Täuschung Schadenersatz an ihre Kunden zahlen. Diesmal trifft es die HypoVereinsbank, geurteilt hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR/ 342/10). Der “Bayerische Rundfunk” berichtet über den noch nicht veröffentlichten Beschluss.
Das Klägerehepaar erwarb 1993 ein Haus im Wert von 190.000 D-Mark, dessen Finanzierung komplett über die Hypotheken- und Wechselbank lief, einen Vorgänger der HypoVereinsbank. Die Wohnung war vollkommen überteuert und die Miete, die der Vertrieb in Aussicht gestellt hatte, ließ sich nicht erzielen. Über zehn Jahre stritten Käufer und Bank, bis jetzt der Bundesgerichtshof ein abschließendes Machtwort sprach.
Rechtsanwalt Reiner Fuellmich sieht laut BR-Online in dem Urteil einen wichtigen Durchbruch. Die Vertriebsfirma, die für die Bank die Finanzierungen vermittelte, habe in zigtausend Fällen mit denselben Prospekten gearbeitet. Darin sei mit der überhöhten Miete geworben worden. Die Bank sprach dagegen von einer Einzelfallentscheidung.
