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Ohne Haftpflichtversicherung droht Modellfliegern im Schadensfall die Bruchlandung

Veröffentlicht am 25. Februar 2010

Start frei: Modellbauer sollten nur mit gutem Versicherungsschutz abheben. Foto: DMFV

Start frei: Modellbauer sollten nur mit gutem Versicherungsschutz abheben. Foto: DMFV

Er faucht, knattert und röhrt, dann hebt der Bell N205FC ab. So klein und wendig ist der US-Helikopter, dass er in jedem mittelgroßen Garten landen und starten könnte. Natürlich handelt es sich bei diesem Hubschrauber nur um die ferngesteuerte Miniaturversion. Modellflieger stecken viel Zeit und Energie in ihr luftiges Hobby und reizen ihre kraftvollen Maschinen oft bis auf das Äußerste aus.

Modellbau und Modellfliegerei ist ein großer Freizeitspaß in Deutschland. Doch es ist wohl der Horror eines jeden Hobbypiloten, wenn sein selbstgebasteltes Flugzeug unkontrolliert abstürzt, einen Menschen schwer verletzt oder immensen Sachschaden anrichtet. Private Haftpflichtversicherungen decken dieses Risiko oft nicht mehr ab. In den meisten Fällen ist für den Betrieb eines Modellfliegers eine spezielle Modell-Halterhaftpflichtversicherung sogar zwingend vorgeschrieben – ohne darf es gar nicht in die Luft gehen.

Versicherer interessieren sich für Abfluggewicht

Die Versicherungsbedingungen sind dabei so kompliziert formuliert, dass sie für Laien kaum noch durchdringbar sind. Mal kommt es auf das “Abfluggewicht” an, mal ist das Gesamtgewicht entscheidend. Eine Option auf der Suche nach der passenden Haftpflichtversicherung sind neben Vergleichsportalen wie Aspect Online(*) und dann beim jeweiligen auch die Mitgliedschaften in den verschiedenen Verbänden.

Der Deutsche Aero Club beispielsweise bietet über seine Landesverbände für Modellflieger eine Jahresmitgliedschaft an, die gleichzeitig auch eine Haftpflichtversicherung beinhaltet. Auch der Deutsche Modellflieger Verband und die Deutsche Modellsport Organisation bieten ihren Mitgliedern Haftpflichtverträge an.

Umfang des Versicherungsschutzes checken

Wichtig ist es, den Umfang des Versicherungsschutzes zu checken. Denn nicht alle Policen gelten weltweit. In manchen Verträgen sind bestimmte Länder ausgenommen, manche gelten nur europaweit. Dies ist ein Punkt, der unbedingt kontrolliert werden sollte, damit der Schutz individuell passt.

Ob die eigene private Haftpflicht Schäden durch Modellfliegerei und auch Modellautos und Modellboote übernimmt, sollte man vor der ersten Tour auf jeden Fall klären. Denn auch hier gilt, dass Sach- und Personenschäden schnell ein Ausmaß erreichen können, das existenzbedrohend sein kann.

(*) im Vergleichsrechner bei “Gewünschter Leistungsumfang” alle Optionen mit “Ja” aktivieren. In den Bedingungen der jeweiligen Versicherer steht dann, ob Luftfahrzeuge bzw. Flugmodelle im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

ddp/min

2 Kommentare zu “Ohne Haftpflichtversicherung droht Modellfliegern im Schadensfall die Bruchlandung”

  1. Frank sagt:

    Es ist mit Sicherheit wichtig den Versicherungsaspekt zu beachten, bevor man jemanden einen Schaden zufügt. Am besten einen guten Makler fragen, weil die Konditionen je nach Anbietern unterschiedlich ausfallen.


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