Kategorisiert | Haftpflichtversicherung

"Private Haftpflicht fast schon Pflicht für ehrenamtlich Tätige"

Veröffentlicht am 28. April 2010

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat einen Ratgeber zum Thema Versicherungen im Ehrenamt herausgegeben. In der Broschüre “Rechtsratgeber Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement” geht es auch um den Versicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Menschen. Zwar ist die private Haftpflicht dabei eine Mindestvoraussetzung, doch oft reicht sie nicht aus. Denn bei vielen Policen sind verantwortliche Tätigkeiten, wie sie etwa ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender ausübt, nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Viele Vereine und Organisationen haben daher selbst eine weiterreichende Versicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen – aber eben nicht alle. Hier sollten die Engagierten nachfragen, ob eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung besteht, über die sie selbst auch abgesichert sind – oder sie vergleichen bequem online.

“Im Bereich private Haftpflicht sind im Vergleich von Aspect Online auch Policen vorhanden, die ehrenamtliche Tätigkeiten erfassen. Für Bürger, die ein Ehrenamt ausüben, ist so eine Versicherung praktisch Pflicht”, sagt Hartmut Schmid, Versicherungsexperte bei Aspect Online. Schließlich müssten hohen Risiken abgesichert werden. Keine private Haftpflichtversicherung etwa als Trainer in einem Sportverein zu haben, sei schlichtweg fahrlässig, so Schmid. Im Vergleich könne jeder leicht günstige Anbieter finden. Ein Blick auf die “Details”-Seite im Vergleich offenbart, ob ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert sind.

Dem Bundesverband zufolge übt mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung ein Ehrenamt aus. Die Broschüre kann direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen telefonisch oder online bestellt werden.

ddp/min

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