Die Gesundheitsreform des Jahres 2007 bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf heute in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen und privat versicherten Bürgern gegen Teile der Reform. Die Neuregelungen verstießen nicht gegen Grundrechte der Versicherungsunternehmen und Versicherten.
Die klagenden Unternehmen hatten geltend gemacht, dass durch die Reform das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung zerstört werden könnte. Die Bundesregierung hatte die besonderen Belastungen für die privaten Kassen hingegen damit gerechtfertigt, dass auf diese Weise Ungleichgewichte im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung korrigiert würden.
Die Kläger wandten sich insbesondere gegen die Einführung des Basistarifs, den die privaten Kassen seit Januar 2009 anbieten müssen. Der Basistarif ist nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar und darf nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV. Derzeit liegt er bei rund 570 Euro pro Kopf. Die Regelung besagt zudem, dass private Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen dürfen. Darüber hinaus kritisierten die Unternehmen die längeren Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung: Bisher mussten Arbeitnehmer nur ein Jahr lang mehr als 48.600 Euro brutto verdienen, bis sie in die private Krankenversicherung wechseln durften. Nun sind es drei Jahre.
Die Bestimmungen sind nach Ansicht der Karlsruher Richter gerechtfertigt und nicht so schwerwiegend, “dass sie die Funktionsfähigkeit der privaten Krankenversicherung in Zukunft ausschließen”. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass der Basistarif auf absehbare Zeit keine bedeutsamen Auswirkungen auf das Geschäft der privaten Krankenversicherung haben wird. Derzeit könne ausgeschlossen werden, dass viele Versicherte in den Basistarif wechseln werden.
ddp

Thema: Private Vers. scheitern mit Beschwerde gegen Gesundheitsreform
Sehr geehrte Damen und Herren,
“………Die Regelung besagt zudem, dass private Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen dürfen……”
‘Dürfen private Versicherer denn Risiken ausschließen. Ich zahle einen Tarif, der eigentlich auch Zahnbehandlung beinhaltet; allerdings hat man die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen komplett ausgeschlossen mit dem Hinweis darauf, ich möge erst meine Zähne sanieren lassen, dann wäre ich wieder mit von der Partie.
Darf das sein??????
Ich wäre Ihnen für eine Information hierzu – oder eine Hinweise, wo ich diese zuverlässig erhalten kann – sehr sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Gisela Hiltermann
Also meiner meinung darf das nicht sein, an deiner Stelle würde ich die Nummer von der Leistungsabteilung rausfinden bei der du die private Krankenversicherung hast und dort mal anrufen, dann können Sie dir genau sagen was dein Tarif für Leistungen für Zahnbehandlung beinhaltet. Ich arbeite nähmlich selber für eine große Versicherungsgesellschaft und kenne es anders rum, bei uns wird villeicht mal der Zahnersatz nicht ganz übernommen aber Zahnbehandlung ist eigendlich immer zu 100%.
In dem Artikel, aus dem Sie zitieren, geht es um den Basistarif. Er bietet das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen und bei ihm gibt es keine Gesundheitsprüfung. Die Versicherung muss jeden Kunden annehmen – ohne Zuschlag, ohne Leistungsausschluss. Der Basistarif wurde eingeführt, damit nicht Versicherte wieder Versicherungsschutz erhalten oder ältere Versicherte mit besonders hohen Beiträgen in einen preiswerteren Tarif wechseln können.
In den “normalen” Tarifen der privaten Krankenversicherung findet weiterhin eine Gesundheitsprüfung statt – bei Voll- und Zusatztarifen. Das heißt auch, dass eine Gesellschaft den Versicherungsschutz verweigern darf. Andererseits darf eine Versicherungsgesellschaft, wenn sie einmal Schutz zugesagt hat, nie wieder davon zurücktreten.
Krankenversicherungen zahlen nicht
Notbetten im Gang in den Krankenhäusern, Warteschlange bis auf die Strasse hinaus am Wochenende bei den Notdiensten, so ist derzeit die Situation im Gesundheitswesen. auch andere Bereiche, wie Apotheken und Optiker sind ausgelastet. Viele Arztpraxen und Krankenhäuser nehmen derzeit kaum noch Kassenpatienten auf. Die Praxen und Kliniken gehen dabei sehr nach dem Geld, obschon gerade ja auch die, die viel Geld haben, eventuell auch viel von anderen holen. Die Kassenärztliche Vereinigung gibt als Grund für überfüllte Praxen und Misständen in Krankenhäusern eine Form von falscher CDU/CSU Politik an, die ihrer Ansicht nach immer mehr krank machen würde. Einige der Ärzteschaft, wie auch das Klinikpersonal sind konkret gegen die CDU/CSU.
Vieles wird in der Behandlung auch aufgrund unterschiedlicher Krankenversicherungen anders behandelt. So erhält der eine Patient eine gute Behandlung, und andere wiederum gehen leer aus. Speziell auch mit Impfungen und der Behandlung der Zähne wird das unterschiedlich gehandhabt. Vieles im bereich der Behandlung der Zähne wird nicht übernommen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,614949,00.html