Probearbeit muss bezahlt werden

04. November 2008

Auch Arbeitnehmer, die zur Probe ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis eingehen, haben Anspruch auf ihren Lohn. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht haben. Eine vertragliche Vereinbarung, die Arbeitsentgelt während der Einfühlungszeit grundsätzlich ausschließt, ist rechtswidrig, wie das Arbeitsgericht Weiden entschied (Urteil vom 7. Mai 2008, AZ: 1 Ca 64/08 C).

Die Klägerin, eine Krankenschwester mit mehrjähriger Berufserfahrung, hatte bei dem beklagten Pflegeheim an zwei Tagen nach eigenen Angaben insgesamt 16 Stunden gearbeitet. Für diese Leistung verlangte sie einen Bruttolohn von 146,24 Euro zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen. Der Arbeitgeber verwies hingegen darauf, dass mit der Klägerin ausdrücklich ein unbezahltes Einfühlungsverhältnis vereinbart worden sei und die Krankenschwester dieser Bedingung auch zugestimmt habe.

Nach Urteil der Richter ist ein Einfühlungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt zwar im Prinzip zulässig. In diesem Fall dürfe der Arbeitnehmer aber weder zur Arbeit verpflichtet sein noch dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen. Da die Krankenschwester jedoch unter Aufsicht des Arbeitgebers Pflegetätigkeiten übernommen habe, sei diese Bedingung nicht erfüllt. Der Arbeitgeber hätte zudem die praktische Qualifikation der Krankenschwester auch gar nicht überprüfen können, wenn diese nicht auch gearbeitet hätte.

Es sei zudem unerheblich, dass die Krankenschwester vertraglich auf ein Entgelt verzichtet habe. Da die Verhandlungsposition des Arbeitgebers bei Vertragsabschluss wesentlich stärker gewesen sei als die der Krankenschwester und der Vertrag die Klägerin in «unzumutbarer Weise» benachteilige, sei die Vereinbarung sittenwidrig. Damit habe die Klägerin insgesamt Anspruch auf das geforderte Entgelt nebst Zinsen.

(Quelle: ddp)

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bisher 2 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Tersek  |  30. Januar 2009 um 13:55 Uhr

    Habe Probearbeit im Krankenhaus gemacht – 6,5 Std … ich erhoffte mir einen arbeitsplatz, ist aber “leider” nichts geworden; es wurde mir versprochen, dass die sich trotzdem melden, auch dies geschieht nicht. Entgelt für diese Stunden bekam ich nicht.

  • 2. Stefan  |  02. September 2009 um 20:38 Uhr

    Ich weiß es noch nicht!
    Ich mache gerade eine probearbeit für zwei Wochen.
    Ich muss die Gartenanlagen pflegen,die schon über ein Jahr nicht gemacht wurden.
    So dass ich mit sicherheit die ganze zeit brauche. Ist es rechtens,wenn ich kein Geld bekomme???
    ich mache jeden tag 8-9 Stunden

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