Eine Rechtschutzversicherung muss in aller Regel nicht zahlen, wenn der Versicherte Ansprüche aus einem Immobilienkauf, Immobilienbau oder der Anschaffung eines Grundstücks einklagen will. Allerdings ist es etwas anderes, wenn der Versicherte einen Bauprozess auf eigene Kosten führt und später seinen Anwalt verklagen will, weil er meint, dieser habe seine anwaltlichen Pflichten verletzt.
Der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 282/07) will den Risikoausschluss bei einem nachfolgenden Haftungsprozess nicht mehr gelten lassen. Denn bei einer solchen Klage steht die Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts im Vordergrund, nicht aber der Umstand, dass sich diese Pflichtverletzung anlässlich eines Bauprozesses ereignet habe. Auch handelt es sich nach Meinung der Bundesrichter bei einem Anwaltsregress nicht um einen typischerweise mit einem Bauprozess einhergehenden Folgeprozess. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Rechtschutzversicherung in einem solchen Fall zahlen muss.
(Quelle: ddp)
