Eine Rechtsschutzversicherung muss zügig nach der Schilderung eines Versicherungsfalles entscheiden, ob sie die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Lässt sie sich dafür zu viel Zeit, kann sie dazu verurteilt werden, die Kosten auch dann zu übernehmen, wenn eigentlich gar kein Versicherungsschutz besteht. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem Fall hatte eine Versicherung fast zwei Monate benötigt, um in einem Mietrechtsfall eine Absage zu erteilten, weil sie die Kosten mangels Erfolgsaussichten nicht übernehmen wollte. Da sie zudem nicht auf das mögliche Gutachterverfahren hingewiesen hatte, verurteilten die Richter die Versicherung zur Kostenübernahme, weil die Gründe für die Leistungsverweigerung erst mit massiver Verzögerung mitgeteilt worden waren. Die Versicherung trifft in einem solchen Fall die gleiche Leistungspflicht wie einen Versicherten selbst, der auch unverzüglich tätig werden muss.
ddp
