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Reduction in Yield: Der Ausweg aus dem Informationschaos?

Veröffentlicht am 02. September 2010

Verbraucherschützern ist sie seit längerer Zeit ein Dorn im Auge: Die fehlende Kostentransparenz insbesondere bei Versicherungsprodukten zur Altersvorsorge. Dazu passend kam eine Studie des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die in Zusammenarbeit mit weiteren Instituten durchgeführt wurde, zu dem Schluss: Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers hinsichtlich dieser Kostentransparenz ist noch lange nicht erreicht.

Die Forscher bemängelten vor allem, dass der Gesetzgeber es bislang versäumt hat, eine Vorlage für ein einheitliches Produktinformationsblatt zu entwickeln, das anschließend für alle Versicherungsgesellschaften verpflichtend vorgeschrieben ist. Stattdessen werde es den Versicherern weiterhin leicht gemacht, die vorhandenen Spielräume bei der Darstellung der Kosten, die durch das der Versicherung zugrunde liegende Investment verursacht werden, möglichst vollständig auszunutzen. Dabei ist es üblich, die Kosten für den Verbraucher möglichst undurchsichtig zu halten, zum Beispiel durch die Angabe von Prozentwerten statt absoluten Beträgen.

Damit keine Kosten verschleiert werden

Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) sieht sich durch diese Studie in seiner Arbeit bestätigt. Auch hier ist man der Meinung, dass die Kostentransparenz bei Versicherungsprodukten zur Altersvorsorge noch lange nicht in ausreichendem Umfang gegeben ist. Eine Abhilfemöglichkeit schlagen die Verfasser der Studie dabei gleich mit vor: die Einführung der Reduction-in-Yield-Kennziffer.

Die meisten Verbraucher können jedoch mit dieser holprig klingenden Bezeichnung noch nichts anfangen. Aufklärung tut also not. Bei ausländischen Versicherungsgesellschaften – beispielsweise der Standard Life – ist dieses Verfahren der Errechnung einer Kostenkennzahl, die in der Folge einen objektiven Vergleich verschiedener Tarife erlaubt, längst etabliert.

Die Reduction-in-Yield-Kennzahl errechnet sich zum einen aus den beitragsbezogenen Kosten für die Versicherung selbst, andererseits fließen auch die Fondskosten als Total Expense Ratio (TER/Gesamtkostenquote) mit ein. Beide Werte werden als Standard in Prozent pro Jahr angegeben. Dabei wird der Kapitalanlage, welche der Versicherung zugrunde liegt, eine fiktive Brutto-Wertentwicklung unterstellt und aus dieser – eventuell unter Berücksichtigung anderer Überschüsse – die Netto-Beitragsrendite errechnet.

Versicherer zieren sich noch

Mit anderen Worten: Der Verbraucher erhält eine Kennzahl für die Rendite des Vorsorgeproduktes, in der bereits alle anfallenden Vertrags- und Kapitalanlagekosten berücksichtigt sind. Mit dieser Kennzahl ist es schließlich möglich, die Angebote der verschiedenen Versicherer problemlos miteinander zu vergleichen. Mit RiY sollen alle Kosten durch eine Ziffer ausgedrückt werden. Bisher stehen im Produktinformationsblatt mehrere Gebühren und Verwaltungskosten an verschiedenen Stellen.

Verbraucherschützer hatten vorgeschlagen, die Reduction-in-Yield-Methode generell einzuführen. Im Lager der Versicherer machten sie sich damit aber nicht nur Freunde. Der Branchenverband GDV kritisiert beispielsweise, dass der Verbraucher trotz Einführung vergleichbarer Kennzahlen in den einzelnen Angeboten nicht dazu in der Lage sein wird, diese mit anderen Altersvorsorgeprodukten zu vergleichen.

Gut möglich, dass sich die Branche langfristig trotzdem beugen muss. Mittlerweile lässt sich im deutschen Versicherungsmarkt bereits eine deutliche Bewegung beobachten. So überarbeiten einige Gesellschaften bereits ihre Kundeninformationen. Und die Fondsgesellschaft DWS setzt die RiY-Kennziffer sogar schon heute in ihren Angeboten ein.

mw

1 Kommentar zu “Reduction in Yield: Der Ausweg aus dem Informationschaos?”

  1. Kanzlei Hogrefe sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir helfen versicherten Personen, indem wir den RiY bei laufenden Verträgen aus bestimmten Daten nachberechnen.
    Die Ergebnisse sind ernüchternd.

    Falls Sie Interesse haben, können wir darüber reden.

    mit freundlichem Gruß

    Werner Hogrefe

    www. Kanzlei-Hogrefe.de


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