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Reiserücktritt: Versicherung zahlt nicht bei Airline-Pleite

Veröffentlicht am 01. Februar 2012

Carina E. aus Günzburg fragt: Bezahlt die Reiseversicherung, wenn mir durch die Insolvenz der spanischen Fluggesellschaft Spanair Kosten entstehen?

Toralf Richter, Aspect Online: Nein. Wenn der Spanair die Flügel lahm werden und sie den Betrieb einstellt, kommt eine Reiserücktrittsversicherung für finanzielle Schäden der Fluggäste nicht auf. Egal ob Reisende bei einer Airline-Pleite den Reisepreis nicht zurückerstattet bekommen, ob sie höhere Kosten durch Umbuchungen haben oder ob sie nach der Flugstornierung auch noch für das Hotel Stornogebühren zahlen müssen – in keinem dieser denkbaren Fälle wird eine Zahlung aus der Reiserücktrittsversicherung fällig. Diese Leistungen sind in die Versicherungsbedingungen nicht eingeschlossen, wie die auf Reiseversicherungen spezialisierte Hanse Merkur mitteilt.

Die Insolvenzsicherung für Veranstalter greift bei der Pleite einer Fluggesellschaft auch nicht automatisch, denn sie ist für die Airlines nicht verpflichtend. Für Kunden bietet die Hanse Merkur übrigens einen gesonderten Flugticket-Schutz an, der bei einer solchen Insolvenz die Kosten für das Ticket ersetzt oder den Rückflug organisiert und bezahlt.

Das Drama um die Spanair-Flüge dürfte für einen großen Teil der deutschen Kunden glimpflich enden. Sie haben meist Flüge gebucht, die Spanair und Lufthansa zusammen im Rahmen der Star Alliance abwickeln. Wie die Lufthansa mitteilt, dürfen Reisende mit einem Ticket der Lufthansa für einen Flug, der von Spanair betrieben wird, kostenfrei umbuchen oder stornieren. Fluggäste mit einem Spanair-Ticket für einen von der Lufthansa betriebenen Flug können ihr Ticket ganz normal nutzen.

Foto (Illustration, im Bild kein Spanair-Flugzeug): Jürgen Effner (Fotolia.com)

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2 Kommentare zu “Reiserücktritt: Versicherung zahlt nicht bei Airline-Pleite”

  1. emmdee sagt:

    Nicht nur Fluggäste mit einem Spanair-Ticket für einen von der Lufthansa betriebenen Flug können ihr Ticket ganz normal nutzen. Auch gebuchte Flüge beim Betreiber Spanair, die mit einer LH-Flugnummer (Codesharing) versehen sind, dürften darunter fallen und von Lufthansa erstattet bzw. umgebucht werden.

  2. Thorsten sagt:

    Anders als eine Reiserücktrittsversicherung zahlen Flugticketversicherungen.


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