Wer genau betroffen ist und was die Rente mit 67 für den Einzelnen bedeutet, wissen die wenigsten.
Erstmalig betroffen von der Anhebung sind alle Versicherten ab dem Jahrgang 1947. Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahr, später dann in Zwei-Monats-Schritten.
Der Jahrgang 1958 könnte dann zum Beispiel erst mit 66 Jahren in Rente gehen, der Jahrgang 1960 zum Beispiel erst mit 66 Jahren und vier Monaten.
Die Geburtsjahrgänge ab 1964 sind dann voll von der Anhebung betroffen, für sie gilt dann generell die Altersgrenze 67.
Rente mit 65 unter Umständen nach wie vor möglich
Wer zum Beispiel vor dem 1. Januar 1955 geboren ist, und auch schon vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat, für den ändert sich gar nichts.
Er kann weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Eine Ausnahme gibt es auch für besonders langjährig Versicherte, wer also 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge nach wie vor in Rente gehen.
Persönliche Beratung vonnöten
Betroffene sollten sich unbedingt rechtzeitig beraten lassen, zumal auch andere Altersrenten von der Anhebung der Altersgrenze betroffen sind.
Man kann sich beispielsweise an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden. Dort wird kostenlose und individuelle Hilfe in allen Fragen rund um die Rente angeboten.
Weitere Informationen und kostenlose Leistungsvergleiche zum Thema Altersvorsorge sowie ein Lexikon der Rentenreform bietet aspect-online.de.
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(Quelle: Presseportal)

4 Kommentare zu “Rente mit 67 – Was heißt das für mich?”
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