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Riester-Rente: Staatliche Förderung nicht entgehen lassen

Veröffentlicht am 08. Mai 2007

Der Staat fördert im Rahmen der Riester-Rente die private Vorsorge mit stufenweise steigenden Zuschüssen und der Möglichkeit zum Steuerabzug. Vorausgesetzt, die Beiträge werden in bestimmte, zertifizierte Anlageformen investiert.

Jeder Bürger sollte einen Teil seines Einkommens für den Ruhestand sparen. Der Gesetzgeber peilt an, dass der Einzelne im Durchschnitt zumindest vier Prozent des Bruttoeinkommens aus der eigenen Tasche für die spätere Rente zurücklegen soll.

Bei der Riester-Rente gibt es für jeden berechtigten Erwachsenen eine Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage.

Die volle Zulagenförderung erhält, wer 2007 drei Prozent (maximal 1575 Euro) und ab 2008 vier Prozent (maximal 2100 Euro) seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge einzahlt.

Zudem besteht die Möglichkeit eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs, und zwar in den Fällen, in denen die Zulagen nicht ausreichen, um die selbst geleisteten Beiträge rechnerisch steuerfrei zu stellen. Schließlich sind die Rentenzahlungen später voll zu versteuern.

Der Aufbau einer Riester-Rente erfordert zwar Eigenleistung, ist aber auch für Personen mit geringem Einkommen interessant. Denn schon bei Einhaltung des so genannten Sockelbetrags profitieren Sparer von den Zulagen des Staats oder dem Sonderausgabenabzug.

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(Quelle: ddp)

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