Die Jagdsaison auf gut verdienende Angestellte dürfte bald eröffnet sein. Künftig können sie wieder schneller von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der versicherungsjournal.de vorliegt. Die Krankenversicherer und ihre Vermittler sitzen schon in den Startlöchern und hoffen auf gute Geschäfte.
Derzeit muss ein gesetzlich Versicherter in drei aufeinander folgenden Jahren ein Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze (aktuell 49.950 Euro) verdienen, um frei zu sein bei der Wahl zwischen gesetzlich und privat. Laut Referentenentwurf genügt bald wieder das einmalige Überschreiten der Grenze. Die neue Wechselregelung, die zum 31. Dezember bereits in Kraft sein soll, ist gleichzeitig die alte. Denn damit würde der Zustand wiederhergestellt, der vor der letzten Gesundheitsreform von Ex-Ministerin Ulla Schmidt (SPD) galt. Damals, im Jahr 2007, war das Drei-Jahres-Moratorium erst eingeführt worden.
Begründet worden war die Änderung seinerzeit damit, dass Akademiker und andere Fachleute, die in jungen Jahren die Entgeltgrenze überschreiten, zumindest eine Zeit lang in das solidarische Krankenversicherungssystem einzahlen sollen. Gerade diese Gruppe entrichtet hohe Beiträge und verursacht niedrige Krankheitskosten, ist also purer Nektar für die Krankenkassen.
Überraschend kommt der Vorschlag nicht. Bereits im Koalitionsvertrag hatte das schwarz-gelbe Bündnis festgelegt: “Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.” Die Branche rechnet ebenfalls mit einer schnellen Lösung. Auf der Mitgliederversammlung des PKV-Verbandes erklärte Präsident Reinhold Schulte bereits im Juni, dass Koalitionspolitiker einen Fall der Drei-Jahres-Grenze für den Herbst zugesagt hätten.
tr
