Schuldenschnitt steuerlich als Verlust anrechnen

Veröffentlicht am 20. März 2012

Zu den Verlierern des griechischen Schuldenschnitts zählen auch Kleinanleger, die Anleihen des südeuropäischen Landes in ihrem Depot haben. Sie bekommen jetzt je 1.000 Euro der alten Anleihen neue Papiere im Wert von 465 Euro. 315 Euro davon lauten auf neue griechische Staatsanleihen. Der Rest sind Papiere, die der europäischen Rettungsschirm EFSF herausgegeben hat.

Die  Zeitschrift “Capital” berichtet, wie sich die Transaktionen steuerlich auswirken. Wer nach 2009 gekauft hat, unterliegt der Abgeltungssteuer. Die Differenz zwischen dem Kaufkurs der alten Papiere und dem letzten Kurs kann er als Verlust geltend machen. Die Banken füllen den Betrag in einen so genannten Verlusttopf. Erzielt der Anleger mit einem anderen Geschäft einen Gewinn, werden die Beträge verrechnet. Abgeltungssteuer zahlt er dann nur, wenn sich im Saldo ein Plus ergibt.

Für Papiere, die Anleger sich vor Einführung der Abgeltungssteuer ins Depot gelegt haben, gilt die Regel nicht. Weil sie länger als ein Jahr gehalten wurden, sind sie aus der Spekulationsfrist heraus. Der Kunden kann Verluste nicht verrechnen, er hätte freilich auch mögliche Gewinne nicht versteuern müssen.

Für die neuen Papiere zählt der erste Handelskurs als Kaufkurs. In der Folge wird ganz normal Abgeltungssteuer fällig.

tr

1 Kommentar zu “Schuldenschnitt steuerlich als Verlust anrechnen”

  1. V0X sagt:

    Die gewerblichen Anleger können ihre Griechenland-Verluste steuersparend abschreiben. Die Hedgefonds bekommen nun von den CDS-Versicherungen 100% + Zinsen . Und was bekommen die Kleinanleger? Einen Tritt in den Hintern. Die gutgläubigen Anleger werden noch nicht einmal die Verluste steuerlich geltend machen können. Wer nach 2009 gekauft hat gehört zu den Spekulanten. Die verantwortlichen EURO-Staaten haben die Spekulation zugelassen, dasist ein Skandal für sich.

    Dass die Kleinanleger zwangsweise zur Kasse gebeten werden ist ein rechtswidriges Schurkenstück und für den sogenannten Erfolg des Schuldenschnitts nicht einmal relevant. Kanzlerin und Finanzminister und die beteiligten anderen EURO-Politiker haben immer behauptet, der Schuldenschnitt sei freiwillig und träfe nur institutionelle Anleger. Daran hätten sie sich nun auch halten und dafür sorgen müssen, dass die CAC-Klausel, die erst im Februar eingeführt wurde, auf die bein den Verhandlungen nicht beteiligten Kleinanleger nicht angewendet wird und Zinsen und Tilgung fristgemäß und vollständig erfolgen. Alles andere hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

    Gerade Kleinanleger, die 2009 oder davor Griechen-Anleihen zu 100 und mehr bei normaler vier prozentiger Verzinsung gekauft haben, sind betroffen. Sie sind keine Zocker sondern gutgläubige Anleihekäufer und jetzt wohl Opfer dieses Schurkenstücks europäischer Politiker. Ein Irrweg der Illusionen. So wird weder Griechenland noch Europa gerettet. Das ist der erste Sargnagel für das EURO-Land.

    Deutschland ist bei diesem Schurkenstück voll dabei. Wer hätte denn Drachmen-Anleihen gekauft. Die Aufnahme in den Euro war ein Bonitätsbeweis. Die Anleihen waren mündelsicher und mit A bewertet. Banken mussten keinen Cent Kapital hinterlegen. Es gab normale Zinsen. Die Spekulation hat man ab 2010 zugelassen, indem man sich der Verantwortung entzog. Die Bundesrepublik hat den Schaden mit verursacht, sie haftet dafür. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, hat das wohl im Gespür, wenn er sich deutlich gegen einen Zwang ausspricht. Klagen werden sonst kommen!

    Davon unabhängig, was die steuerliche Behandlung angeht, darf die Rechtmässigkeit dieser Steuerregeln bezweifelt werden. Der deutsche Fiskus kassiert Steuern aus den Zinsen dieser griechischen Staatsanleihen. Banken und gewerbliche Gläubiger dürfen ihre Verluste steuerwirksam abschreiben. Von den Verlusten der Kleinanlager will der Fiskus aber nichts wissen. Es stellt sich längst die Frage der Verfassungsmässigkeit dieser Besteuerung. Die Versagung der Verlustanrechnung verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Nur was unter dem Strich bleibt kann so der Steuer unterworfen werden. Hier werden längst Scheinerträge besteuert, was schon auch bei den heutigen Zinsen unter Berücksichtigung der Inflation gegeben ist. Hier findet eine grundrechtswidrige schleichende Enteignung statt.


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