Kategorisiert | Steuern

So sparen Rentner Steuern

Veröffentlicht am 12. November 2008

Rentner können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, das jährliche Einkommen überschreitet nicht den Betrag von momentan 7.802 Euro (Grundfreibetrag 7.664 Euro plus Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro plus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro).

Essentiell ist dabei laut dem Bundesverband deutscher Banken: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die ganze Rente, sondern lediglich der niedrigere so genannte Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils liegt bei gesetzlichen Renten seit dem Jahr 2005 bei 50 Prozent, für erstmals 2006 ausgezahlte Renten bei 52 Prozent, für erstmals 2007 ausgezahlte Renten bei 54 Prozent.

NV-Bescheinigung besorgen

Für Rentner, die dieses Jahr erstmals Ruhestandsbezüge beziehen, beträgt der Ertragsanteil 56 Prozent, das heißt bei einer Rente von 1.000 Euro sind 560 Euro steuerpflichtig. Da die Rente nur partiell steuerpflichtig ist, nutzen zahlreiche Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann daher für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über dem Sparer-Freibetrag liegen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, beim Finanzamt eine “Nichtveranlagungs-Bescheinigung” (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Der Antrag ist unschwer auszufüllen: Es sind nur Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen nötig.

Das Finanzamt erstellt die Bescheinigung für jeden, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Diese Freistellung ist normalerweise drei Jahre gültig. Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleinkünfte steuerfrei auszahlen – auch dann, wenn sie über den Sparer-Freibetrag hinausgehen.

Kommentar hinterlassen

(erforderlich)