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Sparkassengesetz in Schleswig-Holstein wird gelockert

Veröffentlicht am 09. Juni 2010

In Schleswig-Holstein gibt es weiter Ärger um die geplante Lockerung des Sparkassengesetzes. CDU und FDP verständigten sich am Mittwoch in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Innen und Recht, Finanzen und Wirtschaft auf einige Änderungen an dem Gesetzentwurf, wie Fraktionssprecher in Kiel mitteilten. Das neue Gesetz soll öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten aus anderen Ländern einen Einstieg bei Sparkassen in Schleswig-Holstein ermöglichen, um so deren Eigenkapitalausstattung zu verbessern. In der kommenden Woche soll das Gesetz im Kieler Landtag verabschiedet werden.

Als Hauptinteressent eines Einstiegs gilt die Hamburgische Sparkasse (Haspa). Sie wird von der Haspa Finanzholding getragen, an deren öffentlich-rechtlichem Charakter es jedoch Zweifel gibt. Der Sparkassen- und Giroverband äußerte bereits Ende April “schwerwiegende Bedenken vor den absehbaren Folgen der Gesetzesänderung”.

Grünen-Finanzexpertin: “Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen”

Die Opposition befürchtet, dass durch einen möglichen Haspa-Einstieg aufgrund des EU-Rechts auch private Geldinstitute Zugang erhalten könnten. Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Rother kritisierte, CDU und FDP schöben die in den Anhörungen geäußerten Bedenken gegen das Gesetz “bedenkenlos beiseite”. Die Koalition wolle “die Tür zu einer Privatisierung der Sparkassen aufstoßen”.

Trotz Warnungen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, der Gewerkschaft Verdi, den Handwerkskammern, aus Kreistagen und von Juristen habe die FDP “dem Land den Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen aufgedrückt und die CDU läuft brav hinterher”, sagte Grünen-Finanzexpertin Monika Heinold. Ihre Fraktion lehne eine Änderung des Gesetzes weiter ab, die einen Einstieg in die Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen bedeuten könne.

ddp

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