Im November kommen die ersten zertifizierten Riester-Bausparverträge auf den Markt. Die neue Vorsorgeform heißt offiziell Eigenheimrente, wird aber allgemein Wohn-Riester genannt. Die Grundlage dafür bildet das neue Eigenheimrentengesetz. Bisher gab es die staatlichen Riester-Zulagen nur für zertifizierte Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne.
Einen Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner, wenn sie über einen eigenen Riester-Vertrag verfügen, erläutert Jochen Maier von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Einkommensgrenzen gibt es keine.
Voller Riester-Bonus bei Anlage von vier Prozent aus dem Bruttoeinkommen
Wer vier Prozent aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres auf einem Altersvorsorgevertrag anlegt, erhält den vollen Riester-Bonus, maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Das entspricht 154 Euro Grundzulage beziehungsweise 308 Euro bei Verheirateten mit zwei Verträgen. Pro Kind gibt es weitere 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Wohn-Riester ist besonders für Jugendliche unter 25 Jahre attraktiv. Sie erhalten sowohl für neu abgeschlossene wie auch für bestehende Riester-Verträge einen einmaligen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.
Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann drei Viertel oder das gesamte gesparte Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Haus beziehungsweise die Wohnung sich in Deutschland befindet und nach 2007 gekauft oder fertiggestellt wurde. Das Geld kann auch für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, verwendet werden, erläutert der Schwäbisch Hall-Fachmann.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich für denjenigen, der gerade gebaut hat. Er kann mit der Förderung das laufende Baudarlehen tilgen, denn die staatlichen Zulagen dürfen auch eingesetzt werden, um Restschulden zu begleichen. Dazu wird das bestehende Darlehen in einen Riester-Vertrag umgeschuldet. Zu beachten ist jedoch, dass die eigenen vier Wände erst nach dem 31. Dezember 2007 fertiggestellt beziehungsweise gekauft wurden und man selbst darin wohnt. Soll ein bestehender Immobilienkredit vollständig mit dem Riester-Ersparten getilgt werden, so ist dies erst ab dem Renteneintritt möglich.
Guthaben vom alten Riester-Vertrag darf für Wohneigentum genutzt werden
Existiert bereits ein Riester-Vertrag, so darf das Guthaben für Wohneigentum aus dem bisherigen Vertrag entnommen und vollständig für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Die Riester-Förderung kann jedoch nicht für Umbau-, Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen an bestehenden Eigenheimen eingesetzt werden.
Für vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt allerdings, dass für eine Immobilienfinanzierung noch in diesem Jahr oder 2009 mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen. Banken und Bausparkassen erkennen das gesparte Riester-Vermögen voll als Eigenkapital an, betont der Bausparexperte.
Wer seine mit Wohn-Riester geförderte Immobilie wieder verkauft, muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Es sei denn, die Fördersumme wird innerhalb eines Jahres wieder in einem neuen Riester-Vertrag angelegt oder innerhalb von vier Jahren wieder in selbst bewohntes Eigentum investiert.
Wird die Immobilie wegen eines beruflich bedingten Umzugs zeitweise vermietet, muss die Förderung nicht zurückerstattet werden, wenn der Eigentümer die Selbstnutzung spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder aufnimmt.
Maier weist außerdem darauf hin, dass der Wohn-Riester, wie alle Riester-Verträge, der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Sparphase steuerfrei, die Auszahlungen im Rentenalter aber steuerpflichtig sind.
(Quelle: ddp)
