Für den Jahresbeginn hält der Gesetzgeber wieder ein paar Neuerungen im Steuerrecht parat. Ab Januar gibt es für Eltern Entlastung. Auch für Berufspendler wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Zusammen mit anderen Neuerungen schonen sie bei vielen Menschen den Geldbeutel.
Kinderbetreuungskosten steuerlich relevant
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. In Zukunft fallen die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit und Behinderung komplett weg. Wer Kinderbetreuungskosten zahlt, kann diese unabhängig davon steuerlich geltend machen.
Kindergeld gibt’s auch bei höherem Zuverdienst
Auch beim Kindergeld stehen Vereinfachungen an. Nach der bisherigen Regelung war der Anspruch auf Kindergeld bei volljährigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie zum Beispiel Studium) auch davon abhängig, dass die eigenen Einkünfte des Kindes den Betrag von 8.004 Euro nicht übersteigen. Ab 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften berücksichtigt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings nur, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nehmen. Dies soll den Eltern den umfangreichen Papierkram im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung ersparen.
Weniger Papierkram bei der Entfernungspauschale
Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 Euro auf 1000 Euro angehoben. Der Staat erhofft sich für die rund 22 Millionen Arbeitnehmer dadurch Vereinfachungen beim Sammeln von Einzelnachweisen im Rahmen der Werbungskosten.
Lohnsteuerkarte aus Papier wird bis 2013 verschwinden
Bisher hatte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für die Lohnsteuer seine individuellen Besteuerungsmerkmale mit der Lohnsteuerkarte aus Papier mitzuteilen. Dieses Verfahren wird durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst. Zukünftig wird der Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten des Arbeitnehmers direkt elektronisch beim zuständigen Finanzamt abrufen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angibt.
Änderungen beim Riester-Sparen
Ab 2012 wird es einen Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro für alle Riester-Sparer geben. Die Anbieter von Riester-Verträgen werden ihre Kunden im neuen Jahr über die Neuregelung nochmal gesondert informieren. Betroffen sind diejenigen Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sind. Das betrifft vor allem selbst nicht berufstätige Ehepartner (meist Ehefrauen) von Riester-Sparern. Sie mussten in der Regel auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zu bekommen.
Länger auf Riester-Rente warten
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre wirkt sich auch auf die private Altersvorsorge aus. Die Änderungen listet die Ergo Versicherung in einer Meldung auf. Betroffen sind Riester- und Rürup-Rente sowie einige nicht geförderte Lebensversicherungsprodukte. So dürfen Riester-Verträge, die 2012 neu abgeschlossen werden, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausbezahlt werden. Bisher war der 60. Geburtstag maßgebend. Wer eher an sein angespartes Geld möchte, muss die staatliche Förderung zurückzahlen. Ähnlich sieht es bei der Basisrente aus, besser bekannt als Rürup-Rente. Ab 2012 kommen Rürup-Sparer bei Neuverträgen nur dann in den Genuss der steuerlichen Begünstigung, wenn die Rentenzahlung erst mit 62 Jahren abgerufen wird.
Nicht zuletzt sind auch bestimmte private Altersvorsorgeprodukte, die während der Ansparphase nicht gefördert werden, von der Änderung betroffen – etwa kapitalbildende Lebensversicherungen. Auch sie profitieren von staatlicher Unterstützung, weil nur die Hälfte der Erträge versteuert wird. Ab 2012 neu geschlossene Verträge müssen jedoch mindestens zwölf Jahre lang laufen und dürfen erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausbezahlt werden, damit Verbraucher dieses Steuerprivileg nutzen können. Bisher galt hier ebenfalls der 60. Geburtstag als Stichtag. Wer früher an sein Geld will, muss auf die kompletten Erträge Steuern entrichten.
gg, Foto: CG (fotolia.com)
