Winterstürme werden wieder ein aktuelles Thema und damit auch die Frage, wie man sich richtig vor Sturmschäden schützen kann.
Noch vor dem richtigen Versicherungsschutz steht der gesunde Menschenverstand. So macht es Sinn, lose Dachziegel zu ersetzen oder morsche Äste an Bäumen zu entfernen, damit gar nicht erst etwas passieren kann.
Auch bewegliche Gegenstände im Garten, etwa Gartenstühle oder Blumentöpfe, sollten gesichert werden. Gegen wirklich heftige Stürme aber kann man als Einzelner wenig ausrichten. Dann kommt es nicht so sehr darauf an, die Schäden zu vermeiden, sondern die Folgen finanziell aufzufangen.
Wohngebäude- und Hausratversicherung am wichtigsten
Wohnungsbesitzer und Immobilieneigentümer sind in der Regel auf der sicheren Seite, wenn sie eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung abgeschlossen haben.
Die Sturm- und Hagelversicherung übernimmt dabei Schäden, die durch eine unmittelbare Einwirkung entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gebäudebestandteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude wirft. Das gilt auch, wenn das Dach abgedeckt wird und das hereinlaufende Regenwasser den Dachboden durchnässt.
Mitversichert sind meist Gebäude, die direkt mit dem Haus verbunden sind oder zum Grundstück gehören, wie zum Beispiel Garagen. Finanzielle Unterstützung gibt es bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung auch für einen Sachverständigen, für Aufräumarbeiten und die damit eventuell verbundene Entsorgung von Sondermüll.
Versichert ist immer die Immobilie selbst und alles, was fest mit ihr verbunden ist. Zum Beispiel Tapeten, verklebte Teppiche, Fenster, Türen oder auch Balkone.
Mindestens Windstärke 8
Aber Vorsicht: Ersatz gibt es erst bei echtem Sturm und einer wetterbedingten Luftbewegung von Windstärke 8 (mindestens 61 km/h).
Ein Hausbesitzer muss allerdings nicht beweisen, dass mindestens Windstärke 8 herrschte, es reicht schon, wenn diese Windstärke in der näheren Umgebung – etwa an einer Wetterstation – gemessen wurde. Das hat zumindest das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Keinen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung für die Einrichtung des Hauses oder der Wohnung. Dafür braucht man eine Hausratversicherung. Sie ersetzt auch beschädigte Satellitenschüsseln und Markisen, die an der Hauswand angebracht sind.
Haftpflicht- und Kfz-Versicherung bieten ebenfalls Schutz
Auch die Haftpflichtversicherung kann für stürmische Zeiten wichtig sein: Fällt der morsche Baum auf die Nachbargarage oder trifft ein Ziegel einen Passanten, springt in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Haus- oder Baumbesitzers ein.
Etwas mehr Schutz brauchen Eigentümer vermieteter Grundstücke. Hier hilft die normale Haftpflichtpolice im Fall der Fälle nicht, sondern nur eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die die Schäden reguliert und unberechtigte Ansprüche im Stil einer Rechtschutzversicherung notfalls vor Gericht abwehrt.
Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, müssen Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters einspringen. Versichert ist aber immer nur der Zeitwert des Wagens, nicht der Neuwert.
Bei Schaden sofort handeln
Wenn ein Schaden eingetreten ist, müssen Versicherte aktiv werden. Zunächst einmal sollten sie klären, ob tatsächlich ein versicherter Sturm vorlag. Helfen kann dabei der Deutsche Wetterdienst unter Telefon 0 69/80 62 29 12.
Um Probleme mit der Versicherung von Anfang an zu vermeiden, sollte man den Schaden immer möglichst schnell melden und mit Fotos oder Videos dokumentieren. Außerdem sollte man dem Versicherer eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen oder Gebäudeteilen überlassen. Quittungen sind natürlich der beste Beweis, um einen Schaden zu belegen, die Versicherung muss aber auch zahlen, wenn keine Rechnungen mehr zu finden sind. In diesem Fall sollten beschädigte Gegenstände immer aufbewahrt werden, um den Wert der zerstörten Sache beurteilen zu können.
Direkt nach dem Sturm haben Versicherte die Pflicht, eine Verschlimmerung des Schadens so gut wie möglich zu vermeiden – ein offenes Dach muss also bei Regen abgedeckt werden, damit nicht noch mehr Wasser eindringt, kaputte Fenster sollten provisorisch geflickt werden.
Eine endgültige Reparatur sollte jedoch immer warten, bis der Versicherer beispielsweise das kaputte Dach in Augenschein genommen hat. Ansonsten verweigern manche Versicherer die Zahlung mit der Begründung, dass sie sich vom Schaden kein Bild machen konnten.
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(Quelle: ddp)

2 Kommentare zu “Sturmfest versichert”
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