Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken ihre Kunden für separate Darlehenskonten nicht zur Kasse bitten dürfen. Geklagt hatten Verbraucherschützer.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken ihre Kunden für separate Darlehenskonten nicht zur Kasse bitten dürfen. Geklagt hatten Verbraucherschützer.
Die Belastung der Haushalte mit Krediten für Konsum und Baufinanzierung ist gesunken. Gleichzeitig geben steigende Zinsen aufs Tagesgeld wieder Anreize, die liquide Reserve anzulegen.