Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Urteil für schusselige Girokonto-Kunden erstritten. Wenn die Bank eine Kopie eines Kontoauszugs erstellt, darf sie keine überhöhten Gebühren verlangen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Urteil für schusselige Girokonto-Kunden erstritten. Wenn die Bank eine Kopie eines Kontoauszugs erstellt, darf sie keine überhöhten Gebühren verlangen.
H. Ritter fragt: Die Postbank verlangt bei mir 90 Cent für die Zusendung des Kontoauszugs. Dabei hat doch ein Gericht untersagt, dafür mehr Geld als das Porto zu erheben?
Erfolg für die Verbraucherschützer im Streit um die Zwangskontoauszüge. Weil die Bank keine Berufung einlegt, wird ein Urteil des Frankfurter Landgerichts rechtskräftig. Andere Geldhäuser verlangen aber weiterhin Gebühren.