Autofahrer, die sich selbst nicht als Unfallverursacher sehen, müssen sich damit abfinden, dass die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gegen ihren Willen den Schaden des Unfallgegners reguliert.
Autofahrer, die sich selbst nicht als Unfallverursacher sehen, müssen sich damit abfinden, dass die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gegen ihren Willen den Schaden des Unfallgegners reguliert.