Versicherungen ködern Neukunden mit günstigen Prämien und besseren Tarifkonzepten, Altkunden lassen sie dabei oft links liegen. Diesen Vorwurf erhebt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer aktuellen Mitteilung und führt ein Beispiel aus dem Bereich der Wohngebäudeversicherung an:
Dort halten Verträge besonders lang und viele Hausbesitzer verfügen noch über Verträge aus den Achtziger- oder Neunzigerjahren. Falls sie die Elementardeckung eingeschlossen haben, sind dann in der alten Police meist Schäden durch Rückstau nicht abgesichert. Das Leistungsmerkmal – heute üblich – gehörte damals nicht zum Katalog. Schlimm, wenn Wasser aus der Kanalisation über die Abwasserrohre ins Haus gedrückt wird, denn genau dafür müsste die Versicherung bei Altverträgen nicht zahlen.
Neuerungen der Versicherer dringen zu vielen Kunden nicht durch
Derartige Tarifinnovationen, die bei Bestandskunden nicht ankommen, gibt es viele. Deshalb fordern die Verbraucherschützer, dass die Unternehmen über neue Tarife ausführlich und verständlich informieren. Werden ausschließlich Verbesserungen vorgenommen, sollten auch bei bestehenden Verträgen nur die verbraucherfreundlicheren Bedingungen zu Grunde gelegt werden.
So einfach geht es aber leider nicht. Die Versicherung kann einseitig keinen Vertrag ändern, indem sie neue Bedingungen einführt. Außerdem sind oft auch Prämienanpassungen – der übliche Euphemismus für: Prämienerhöhungen – damit verbunden. Da würde sich der Kunde eine Umstellung sehr verbitten.
Gegen den Vorwurf, mit Tarifupdates hinter dem Berg zu halten, verwahren sich auch die Versicherer. Viele trommeln für ihre Produktverbesserungen. Doch wie sexy wirkt eine Information wie: XY-Versicherung erhöht Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung? Also kommt das meiste wohl nicht beim Verbraucher an.
Bleibt zum einen der Appell: Versicherungskunden sollten sich einmal im Jahr mit ihrem Versicherungsordner beschäftigen und sich über Neuerungen informieren. Höre ich: Ach wie langweilig? Na gut, aber nach Steuerinfos gieren die Steuerzahler auch. Soll doch niemand sagen, dass dieses Thema spannender ist. Es sei noch angemerkt, dass unser Newsletter häufig Produktneuerungen aufgreift und vorstellt. Was eine moderne Versicherung ausmacht, erfahren Nutzer auch in den Tarifdetails unserer Vergleichsrechner.
Eine mögliche Perspektive
Von Seiten der Versicherer macht unter anderem die Janitos einen Schritt nach vorn. Die Gesellschaft hat erstens in den Versicherungsbedingungen eine Innovationsklausel generell eingefügt. Wird innerhalb eines Tarifs eine Verbesserung vorgenommen, gilt sie automatisch auch für Altverträge.
Zweitens kann sich der Kunde für das Tarifupdate entscheiden. Führt die Gesellschaft einen komplett neuen Tarif ein, gelten bei Bestandskunden die günstigeren Bedingungen vorerst für das laufende Versicherungsjahr. Im Anschluss kann der Vertrag auf das neue Tarifwerk und eventuell den neuen Preis umgestellt werden.
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