Bei einer Kündigung eines Kapitallebens- oder Rentenversicherungsvertrags schauen die Versicherten oft in die Röhre. Als Alternative bietet sich der Verkauf an.
Gerade in den ersten Jahren nach einer Kündigung des Vertrages gibt es oft nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück, weil die Versicherer alle Kosten für den Vertrag gleich am Anfang abziehen.
Ein Verkauf des Vertrags kann daher oft eine sinnvolle Alternative sein.
Verkaufspreis teilweise höher als Ausschüttung
Professionelle Käufer übernehmen den Vertrag und zahlen dafür einen Preis, der teilweise bis zu acht Prozent über der Summe liegen kann, die die Versicherung ausschütten würde.
Zudem gibt es weitere Vorteile: So bleibt ein abgespeckter Schutz der Risikolebensversicherung bestehen, solange der Vertrag läuft und die Prämien gezahlt werden.
Das bereits angesparte Geld wird mit kleineren Verlusten gerettet und kann mit anderen Anlageformen schnell wieder neue Rendite ansammeln.
Mindestrückkaufwert, Restlaufzeit und Komplikationen beachten
Voraussetzung für ein Kaufangebot sind bei den meisten Anbietern ein Mindestrückkaufwert von 10.000 Euro und eine maximale Restlaufzeit von 15 Jahren. Vor einer Kündigung lohnt es sich auf jeden Fall, ein Vergleichsangebot eines Policenkäufers einzuholen, das sich direkt mit dem der Versicherung vergleichen lässt.
Vor einem Verkauf sollten sich die Versicherten aber auch über die Konsequenzen im Klaren sein: Zum einen kann dieser Schritt die Steuerfreiheit kosten, wenn der Vertrag noch keine zwölf Jahre gelaufen ist.
Denn sowohl bei den Altverträgen wie auch bei den Neuabschlüssen ab 2005 ist die Zwölf-Jahres-Frist die Voraussetzung für eine steuerfreie Auszahlung.
Zum anderen kann eine an die Lebensversicherung gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherung problematisch sein. Gerade, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit schwer erkrankt war, wird er kaum vergleichbaren Schutz zu einem passablen Tarif finden.
In diesem Falle sollte der Verkauf nur dann erwogen werden, wenn das Risiko der Berufsunfähigkeit anderweitig abgesichert werden kann.
Policendarlehen als weitere Alternative
Wer die Versicherung kündigen muss, weil er das angesparte Geld dringend braucht oder den beschriebenen Schutz beziehungsweise die Steuervorteile einfach nicht verlieren möchte, dem bietet sich mit dem Policendarlehen eine weitere Option.
Bei diesem Modell läuft der Vertrag grundsätzlich weiter, die Versicherung vergibt lediglich ein Darlehen auf Basis des angesparten Vermögens. Die Darlehenshöhe entspricht dabei der Summe, die am Laufzeitende des Versicherungsvertrags ausgezahlt wird.
Ist der Vertrag ausgelaufen, wird der angesparte Betrag ausgezahlt und das Darlehen getilgt. Der Darlehenszins liegt derzeit im Schnitt bei etwa acht Prozent.
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