Bislang sind Verkehrssünder vor den Knöllchen aus dem Ausland relativ sicher, denn sie werden in Deutschland im Normalfall nicht belangt. Doch ab 2009 soll sich das ändern: Die EU-Staaten wollen dann ein Abkommen schließen, dass die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern ermöglichen soll.
EU-Abkommen
Konnte man sich bisher drücken, wenn man zum Beispiel geblitzt wurde oder eine rote Ampel überfahren hat, so wird ab dem nächsten Jahr jedes Bußgeld über 70 Euro auch zu Hause eingetrieben – und dies ganz offiziell vom Bundesamt für Justiz in Bonn. “Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein solches Abkommen bereits seit 18 Jahren”, so Michael Nissen, der Auslandsrechtsexperte des ADAC. Dabei wird man sogar schon ab kleineren Strafen ab 25 Euro zur Kasse gebeten.
EU-Ausland/Mietwagen
Außerhalb der EU wird die Regelung zwar nicht gelten, aber auch hier ist Vorsicht geboten: Handelt man sich ein Bußgeld ein und zahlt nicht, kann es sein, dass man beim nächsten Besuch des Landes von der Polizei erwischt wird – die jeweiligen Länder vergessen die Verstöße schließlich nicht. Fährt man im Ausland mit einem Leihwagen, wird einem das Bußgeld sowieso nachträglich von der Kreditkarte abgezogen – plus Bearbeitungsgebühr.
Andere Länder – höhere Strafen
Darüber hinaus sollte man wissen, dass nicht alle Länder so kulant sind bei Verkehrsverstößen wie Deutschland. In Italien zum Beispiel zahlt man für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h bereits 150 Euro. Hat man nicht genügend Bargeld dabei, kann die Polizei eine Kaution oder ein Pfand verlangen – und das ist dann meistens das Auto. Erhält man in Polen Punkte, werden diese gleich nach Flensburg weitergereicht; bekommt man in Frankreich ein Fahrverbot verhängt, wird der Führerschein auch gleich einbehalten.
Haftbefehl in den USA
Richtig schlimm kann es in den USA werden: Hält man sich hier nicht an die Regeln, erhält man ein Formular namens “Notice to appear” (in etwa “Kenntnisnahme zu Erscheinen”). Das bedeutet, dass man zu einer Verhandlung vor Gereicht erscheinen muss – tut man das nicht (z.B. weil der Urlaub da schon vorbei ist), wird ein Haftbefehl ausgestellt und man kann sich vorstellen, was bei der nächsten Einreise dann passiert… Wer ein solches Formular erhält, sollte sich daher schnellstmöglich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.
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(Quelle: ddp)

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