Wer seine Angehörigen pflegen möchte und und dafür die Regelung nach dem neuen Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nimmt, benötigt eine Versicherung. Der französische Anbieter Cardif hat dazu eine Gruppenversicherung mit der zuständigen Bundesbehörde eingerichtet, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Familienpflegezeit heißt, die Arbeitszeit auf die Hälfte zu reduzieren (nicht unter 15 Wochenstunden), aber weiterhin 75 Prozent des Lohnes zu erhalten. Dadurch baut sich ein Darlehen auf. Über den Aufstockungsbetrag gibt das Bundesamt den Firmen einen kostenlosen Kredit. Nach spätestens 24 Monaten beginnt die Vollzeitarbeit wieder. Das Gehalt bleibt aber solange weiter bei drei Vierteln, bis das Darlehen abgebaut ist.
Gesetz sieht Alternativen zum Gruppenvertrag vor
Dabei entsteht ein Risiko, falls der Mitarbeiter berufsunfähig wird oder verstirbt, bevor das Darlehen zurückgezahlt ist. Genau dieses Risiko deckt Cardif, ein Spezialversicherer für Zahlungsausfälle, mit der Familienpflegezeitversicherung ab und zahlt im Ernstfall den Betrag, der noch offen ist, an das Bundesamt. Die Behörde steht gegenüber dem Arbeitgeber für einen Ausfall ein und verlangt deshalb vom Arbeitnehmer, dass er den Versicherungsschutz vorweist.
Der Gruppenvertrag richtet sich grundsätzlich an alle Pflegenden. Wenn sie den BAFzA-Gruppenvertrag abschließen, zahlen sie 1,99 Prozent vom monatlichen Förderungsbetrag. Bei 500 Euro sind das 9,95 Euro monatlich. Gesundheitsfragen gibt es beim Abschluss nicht, ebenso wenig Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Laut Gesetz stehen zwei weitere Möglichkeiten offen, den Versicherungsschutz zu erlangen. Große Unternehmen könnten einen eigenen Gruppenvertrag mit einem Versicherer abschließen. Oder Versicherer bieten einen Tarif als Einzelvertrag für pflegende Familienangehörige an. Es gab Gesellschaften, die einen solchen Tarif planten, derzeit aber nicht mehr daran arbeiten.
tr
