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Wer Auskunft vom Finanzamt will, muss dafür zahlen

Veröffentlicht am 18. Juni 2010

Rechnung vom Fiskus: Das Finanzamt will für Auskünfte schon mal Geld sehen. Foto: Adam Gryko (fotolia.com)

Wer sich beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft geben lässt, der muss dafür Gebühren zahlen. Über diese gezahlten Gebühren muss das Finanzamt jedoch keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen, wie das Finanzgericht München (Az. 3 K 3055/07) entschieden hat. Denn das Finanzamt handelt bei Erteilung der beantragten verbindlichen Auskunft auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Regelungen und ist deshalb nicht unternehmerisch tätig und damit nicht zum Ausweis der Mehrwertsteuer berechtigt.

ddp

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