Wer haftet beim Unfall nach dem Autokauf?
Da ist Ärger programmiert beim Kauf unter Privatleuten, wenn der Käufer seinen frisch erworbenen Gebrauchtwagen noch nicht umgemeldet hat und schon einen Schaden verursacht. Denn rechtlich ist das Auto noch auf den Verkäufer versichert, obwohl er gar nicht mehr Besitzer des Autos ist.
Über ein älteres Urteil, das vom Amtsgericht Berlin-Mitte 1995 gefällt wurde, sind wir heute gestolpert (Az. 113 C 517/94):
Ein Haftpflichtschaden durch den Erwerber war der Auslöser des Streits. Weder alter, noch neuer Besitzer hatten vorher der Versicherung den Verkauf mitgeteilt. Die Forderung könne nicht am Verkäufer kleben bleiben, urteilten die Richter. Auch wenn er die Veräußerung nicht dem Versicherer gemeldet habe, hafte er nicht für den Schaden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, teilen Sie den Verkauf lieber gleich der Gesellschaft mit. Außerdem lohnt sich ein Blick auf einige Hinweise der HUK-Coburg:
- Der Käufer kann die Versicherung fortführen oder nicht, je nach gusto. Falls nicht, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das wird schon wirksam, wenn er das Auto mit der Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers anmeldet.
- Nach dem Verkauf sollte der Altbesitzer eine so genannte Veräußerungsanzeige auch an die Zulassungsstelle schicken.
- Auf Nummer sicher gehen beide Parteien – auch in Sachen Unfallschäden, wenn sie einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen. Regeln Sie dabei auch, ob der Käufer die Versicherung fortführen möchte.
- Die Käufer sollten darauf achten, ob für den Wagen überhaupt Versicherungsschutz besteht. Sonst kann es schon Ärger geben, sobald sie vom Hof fahren. Am besten lässt man sich die Police und einen Überweisungsbeleg zeigen.
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Kategorien: KFZ-Versicherung
super,genau solch einen bericht hab ich gesucht,gibt es noch aktuellere gerichtsurteile?
von ole am 27. Mai 2012 um 18:14