Wertpapier-Trennung: So mag es der Fiskus
01. Dezember 2008
Ab Januar 2009 wird die neue Abgeltungssteuer erhoben. Deshalb empfiehlt es sich, alte und neu gekaufte Wertpapiere in verschiedenen Depots zu lagern. Damit kann das Finanzamt zwischen alten – möglicherweisen steuerfreien und neuen – abgeltungsteuerpflichtigen – Wertpapieren trennen.
Empfehlenswert ist dafür die Einrichtung von Unterdepots. Sie laufen unter der selben Stammnummer wie das Erstdepot und kosten außerdem keine Extragebühren. Der Depotauszug enthält einheitlich alle Angaben zu beiden Depots. Bei einem Zweitdepot erhalten Anleger getrennte Depotauszüge.
Bei Sparplänen sollten Anleger aufpassen, dass die neuen Anteile ab Januar tatsächlich in das neue Depot eingebucht werden. Manche Banken richten zwar Unter- oder Zeitdepots ein, kümmern sich aber nicht um die Trennung der Anteile in Neu- und Altbestände. Bei einem Zweitdepot sollte man die Bank bitten, die neu gekauften Anteile auch in das gesonderte Depot einzubuchen. Das gilt auch für Fondsausschüttungen bestehender Fondsanteile.
ddp
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