Lexikon Banken und Finanzen
Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer als Ersatz für die Kapitalertragssteuer eingeführt. Im Rahmen der Vereinfachung des Steuersystems fungiert die Abgeltungssteuer als Quellensteuer. Das kontoführende Kreditinstitut führt dabei einen pauschalen Steuersatz von z.Zt. 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. ggf. Kirchensteuer) an die Finanzbehörden ab.
Durch diese Steueränderung werden langfristige Kapitalanlagen für den Anleger teurer (bedingt durch den Wegfall der Spekulationsfrist), kurzfristige Anlagen dagegen günstiger.


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