Lexikon Banken und Finanzen
Ad-Hoc-Publizität

Ad-hoc-Publizität

Börsennotierte Wertpapieremittenten sind verpflichtet, alle Tatsachen, die den Kurs des Wertpapiers erheblich beeinflussen können, unverzüglich der Öffentlichkeit mitzuteilen. Die Ad-hoc-Publizität wurde 1995 im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandelsgesetz eingeführt, um Insidergeschäfte zu verhindern.