Lexikon Banken und Finanzen
Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, deren Grundkapital (Eigenkapital) von den Aktionären durch Erwerb von Aktien aufgebracht wird. Rechtliche Grundlage der AG ist das Aktiengesetz:

  • Gründung: mindestens fünf Gründer; Mindestkapital 50.000 Euro
  • organisatorischer Aufbau mit drei Organen: geschäftsführender Vorstand, überwachender Aufsichtsrat, Hauptversammlung der Aktionäre
  • Rechnungslegung und Gewinnverteilung: der Vorstand muss jährlich den Jahresabschluss und einen Geschäftsbericht vorlegen
  • Verschmelzung und Umwandlung von Aktiengesellschaften sowie Kapitalmaßnahmen