Lexikon Banken und Finanzen
Arbeitnehmersparzulage (ASZ)

Arbeitnehmersparzulage (ASZ)

Unter der Arbeitnehmersparzulage versteht man die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Förderfähig sind Arbeitnehmer, die mit vermögenswirksamen Leistungen bausparen und deren zu versteuerndes Einkommen (das nicht gleichbedeutend ist mit dem Bruttoeinkommen) 17.900 (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt.

Wer zu dieser Personengruppe gehört, kann im Rahmen eines Bausparvertrages bei seiner Lohnsteuer-Erklärung einen Zuschuss von neun Prozent (maximal 470 Euro pro Jahr) beantragen. Andere Sparformen wie z.B. ein Fondssparplan werden mit 18 Prozent gefördert, jedoch nur bis zur maximalen Höhe von 400 Euro.